Brutalität von seltenem Ausmaß

Glühende Zigarette

Meschede. Brutalität in einem Ausmaß, das man selten sieht, bescheinigten die Mescheder Richter dem 32-jährigen Angeklagten, der seine Freundin schwer misshandelt und beinahe umgebracht hat. Nach vier Verhandlungstagen fiel gestern das Urteil.

Wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung, Nötigung und Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz verurteilte das Schöffengericht den Angeklagten gestern zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft. Der Staatsanwalt hatte vier Monate weniger gefordert, der Verteidiger hielt eine Bewährungsstrafe für angemessen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine 27-jährige Freundin zuerst im Frühjahr 2008 niedergeschlagen und getreten hat. Im August wollte sich die junge Frau endgültig von ihm trennen. Er betrank sich und schlug sie wieder zusammengeschlagen. Nur dank ihre guten Allgemeinzustandes ist die Frau nicht gestorben, als der Angeklagte sie 20 Sekunden lang würgte.

»Wenn ich dich nicht haben kann, soll dich niemand haben«, sagte er als er sie ein zweites Mal würgte. Dann lag die Frau halb bewusstlos am Boden. Der Staatsanwalt war überzeugt, dass sie erst bemerkt habe, dass sie noch lebt, als der Angeklagte eine glühende Zigarette auf ihrem Bein ausdrückte.

Der Verteidiger war bis zum Schluss der Ansicht, die Verbrennung mit der Zigarette habe sich die Frau bei ihrer Arbeit zugezogen. Eine Bestätigung dafür gab es aber weder durch das medizinische Gutachten, noch durch den Chef der Geschädigten. Der hatte sie nach dem Angriff ins Krankenhaus und zur Polizei gebracht.

Ein Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz war längst ausgesprochen, als der Angeklagte der Frau auf einer Autobahnraststätte auflauerte und sie bedrohte. Nur das beherzte Eingreifen eines Zeugen bewahrte die Frau vor Schlimmerem.

Der Angeklagte sei kein typischer Gewalttäter, meinte Richterin Doris Goß in der Urteilsbegründung, sonst sähe das Strafregister anderes aus. »Aber was passiert in der nächsten Beziehung«, fragte sie und riet dem Angeklagten zu einer Therapie.

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