Wenn die Bahn kommt, wird es knapp

Meschede. »Hätte er den Wagen auf dem Bahnübergang abgewürgt, hätte es gekracht«, sagte der Lokführer, der für ein Taxi bremsen musste. »Dass man bei solchen Delikten versucht, an des Herz des Gerichts zu appellieren, erleben wir hier ständig,« meinte Richterin Goß.

Eine Kindergärtnerin hatte den 22-jährigen Taxifahrer aus Meschede unterwegs angerufen und ihm gesagt, dass sein Kind nicht im Bus gewesen sei, der es zum Kindergarten bringen sollte. Weil er seine Frau telefonisch nicht erreichen konnte, machte er sich selbst auf den Weg.

Auf dem Weg lag aber der Bahnübergang Kolpingstraße und da senkten sich gerade die Schranken. Den Zug sah der Taxifahrer in etwa 200 Meter Entfernung aus Richtung Bestwig kommen. Gerade eben schaffte er es noch, vor dem Zug über die Gleise zu fahren.

Auch der Lokführer hatte das Taxi auf dem Bahnübergang gesehen. Mit einer Notbremsung brachte er den 250 Tonnen schweren Zug zum Stehen, aber nicht vor dem Bahnübergang. Erst in Höhe der Gaststätte Campus hielt der Zug tatsächlich an. Da konnte der Lokführer das Kennzeichen des Taxis erkennen.

Der Angeklagte hätte auch seinen Chef über Funk bitten können, die Polizei oder seine Frau zu verständigen, meinte Richterin Goß. »Wären Sie mit dem Zug zusammen gestoßen, hätte das Ihrem Kind auch nicht mehr viel genützt«, meinte sie.

Weil der 22-jährige der einzige Ernährer der Familie ist und als Taxifahrer nun mal nicht auf seinen Führerschein verzichten kann, wollten aber weder Staatsanwalt noch Gericht mehr als eine Geldstrafe für den vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr verhängen. Und die fiel auch milde aus: 40 Tagessätze zu 20 Euro.

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