Bad Fredeburg. Zu Beginn der Sitzung um 9.30 Uhr hatte Richter Ralf Fischer den Angeklagten darauf hingewiesen, dass bei einem Geständnis eine Bewährungsstrafe möglich sei. Aber der beteuerte seine Unschuld. Um 20 Uhr gestern Abend fiel das dann Urteil.
Wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern in drei Fällen verurteilte das Amtsgericht Schmallenberg den 52-jährigen Angeklagte zu wie Jahren und drei Monaten Haft.
Am Ende der vielleicht längsten Sitzung am Schmallenberger Amtsgericht sah der Richter es als erwiesen an, dass der Angeklagte sein Vertrauensverhältnis zu seinen beiden Nichten im Alter von 13 und elf Jahren zur Befriedigung seines Sexualtriebes missbraucht hatte. »Eigentlich«, sagte Fischer in seiner Urteilsbegründung, »haben Sie die Kinder zweimal missbraucht: damals und heute.«
Damals, das war im Sommer 2006. Die aus Wuppertal stammende Familie der 13-jährigen Judith und der 11-jährigen Sandra (Namen geändert) zog mit dem Angeklagten nach Fleckenberg. Nach dem Tod seines Bruders kam er mit dessen Witwe zusammen, die er mit ihren fünf Kindern unterstützte. In Fleckenberg sollte ein neues Leben beginnen.
Die Familienverhältnisse waren alles andere als harmonisch. Die Mutter war offenbar mit der Erziehung ihrer fünf Kinder überfordert. Vor Gericht räumte sie ein, dass die Kinder während der sechsjährigen Krankheit des verstorbenen Vaters zu kurz gekommen seien. Dass der Onkel nun für die Mutter und die Kinder da war, schien vieles besser werden zu lassen.
Doch der Onkel war vornehmlich für die Kinder da. Die Fleckenberger Vermieterin bemerkte ein auffälliges Interesse des Angeklagten an kleinen Mädchen. Sie fragte die Mutter, ob da etwas mehr dran sei. Die meinte, ihre Töchter wollten ihr nichts sagen. Also fragte die Vermieterin, mit dem Einverständnis der Mutter, bei den Kinder nach. So kam die Sache heraus.
Mindestens zweimal hatte sich der Onkel an der älteren Judith vergangen, einmal an der jüngeren Sandra.
Der Angeklagte ist zwar nicht vorbestraft, gegen ihn liefen aber schon drei Verfahren wegen Kindesmissbrauchs, die wieder eingestellt wurden.
Auffällige Parallelen fand Richter Fischer in den verschiedenen Anklageschriften. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurden die beiden Mädchen gestern vor dem Amtsgericht zwei Stunden lang vernommen. Judith kam dabei einem Nervenzusammenbruch nahe. Diese Aussagen und das Gutachten einer forensischen Psychologin gaben schließlich den Ausschlag für das Urteil. Die Psychologin beurteilte die Kinder zwar als intellektuell minderbegabt, hatte aber keine Zweifel an der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen. Mit seinen Zweifeln an der Qualität des psychologischen Gutachtens blieb der Verteidiger allein.
Der Angeklagte sah sich bis zum Schluss als Opfer eines Komplotts seiner weiteren Familie, die sich durch die Anschuldigungen dafür hätte rächen wollen, dass er sie nicht mehr finanziell unterstützt.
Eine Schwester des Angeklagten sagte aus, er habe auch sie als Kind missbraucht, andere Verwandte und Nachbarn, meinten entweder, dass da schon immer etwas gewesen sei, oder, dass das gar nicht sein könne. Zur Klärung des eigentlichen Sachverhalts konnten sie nichts beitragen.
Ein weiteres Verfahren wegen Kindesmissbrauchs wird nun auch wieder aufgenommen. Darin wird sich ein Mann aus Fleckenberg verantworten müssen, der Judith in noch größerem Ausmaß missbraucht haben soll.
Eine Fortsetzung des Verfahrens vor dem Landgericht ist so gut wie sicher.
Schlagworte: Amtsgericht, Fredeburg, Kinder, Kindesmissbrauch, Ralf Fischer, sexueller Missbrauch, Strafrichter
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das ist aber mehr als krank
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