Wie brutal war der Angeklagte?

Wer hat die glühende Zigarette auf dem Bein des Opfers ausgedrückt?

Wer hat die glühende Zigarette auf dem Bein des Opfers ausgedrückt?

Meschede. Der Prozess gegen den 32-Jährigen, der seine Lebensgefährtin mehrfach schwer misshandelt und genötigt haben soll, zieht sich in die Länge. Zur Klärung eines Details müssen weitere Zeugen gehört werden.

Die Zeugin, die zu der vorangegangenen Sitzung nicht erschienen war, wusste, dass es in der Beziehung des Angeklagten und der Geschädigten »heftig« zuging. Nach dem sie gehört hatte, dass der Angeklagte seiner Freundin an einer Autobahntankstelle bei Soest ein Waffe vorgehalten haben soll, hatte sie hatte sie der Geschädigten in einer SMS geschrieben, dass sie nun auch Angst vor ihm habe, falls er wirklich eine Waffe habe. Zunächst leugnete die Zeugin, überhaupt diese Nachricht geschrieben zu haben. Das Gericht konnte die SMS aber selbst auf dem Handy der Geschädigten lesen.

Vor Beginn des gestrigen Fortsetzungstermins hatte der Angeklagte dem Gericht gesagt, dass sich die Geschädigte die Verbrennung durch eine glühende Zigarette am Bein auch im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in einem Club zugezogen haben könnte.

Die vorsitzende Richterin Doris Goß wollte der 27-Jährigen eigentlich eine weitere Zeugenaussage ersparen und schlug vor, die Verfolgung dieses einen Tatvorwurfs einzustellen. Dann wäre für einen von drei Tatzeitpunkten nur das lebensgefährliche Würgen geblieben, das der Verbrennung mit der Zigarette vorausgegangen sein soll.

Bei den ärztlichen Behandlung ihrer Verletzungen nach der Misshandlung durch den Angeklagten, war die Brandverletzung am Bein nicht behandelt worden. Auch nicht als sich die Wunde entzündet hatte. Die Geschädigte bestritt aber die Vermutung, dass diese Verletzung in dem Club passiert sei, in dem sie arbeitet.

Nach eingehender Beratung mit den Staatsanwalt und Verteidiger, entschied das Gericht gegen eine Einstellung dieses Tatvorwurfs. Für die Strafzumessung sei dieses Tatmerkmal zu wichtig.

In einer weiteren Sitzung will das Gericht die behandelnden Ärzte und den Arbeitgeber der Geschädigten vernehmen.

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