Meschede. Eine letzte Chance erhielt vorgestern Abend ein 18-jähriger Türke, der abgeschoben werden soll. Die Ausländerbehörde hatte ihn für die Abschiebung bereits festgenommen, ließ ihn aber dann doch noch einmal laufen.
Um 16.42 Uhr ging der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg über die Abschiebung des 18-Jährigen bei Rechtsanwalt Schmale in Arnsberg ein. Schon eine halbe Stunde später wurde der junge Mann an seiner Arbeitsstelle in Meschede festgenommen. Ein Flug in die Türkei war für Mittwochmorgen, 7.15 Uhr gebucht.
Durch die Wahl des Zeitpunktes und die Kürze der Zeit zwischen Festnahme und Abschiebung habe die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises gezielt versucht, die Einlegung eines Rechtsmittels beim Oberverwaltungsgericht zu verhindern und vollendete Tatsachen zu schaffen, sagt Schmale.
Beschwerde gegen den Beschluss legte der Anwalt schließlich per Fax ein und beim Kreis überlegte man sich die Sache noch einmal.
»Die Abschiebung wäre rechtmäßig gewesen«, sagt Kreis-Sprecher Martin Reuther. Ein Berufungsverfahren hätte auch nach der Abschiebung noch geführt werden können. »Wäre das dann erfolgreich gewesen, hätte der Kreis den Rücktransport nach Deutschland bezahlen müssen«, so Reuther.
Dieses Risiko wollte man beim Kreis dann wohl doch nicht eingehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der 18-Jährige in Deutschland bleiben kann, ist dennoch nicht hoch. Er lebt zwar seit drei Jahren bei seinen Eltern in Meschede, hat aber keinen Schulabschluss, keine Berufsausbildung und ist auf Sozialhilfe angewiesen. Die Schule hat er meistens geschwänzt, ein Praktikum nach drei Tagen abgebrochen und mit Lehrerinnen hat er ein prinzipielle Problem. Er gilt als wenig integrationswillig.
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