Meschede. Sechs gewerbsmäßige Diebstähle, zwei Einbrüche, dazu 15 Vorstrafen und eine noch laufende Bewährung – für den 33-jährigen Angeklagten wäre es eine lange Zeit im Gefängnis geworden. Doch da wollten Staatsanwaltschaft und Gericht in nicht sehen.
Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung, Weitergabe von Drogen und immer wieder Diebstahl steht im Zentralregisterauszug des Angeklagten. »Das macht es nicht einfacher bei der Frage, was mit Ihnen zu tun ist«, sagte die Vorsitzende des Schöffengerichts, Doris Goß.
In Meschede, Olsberg und Freienohl hatte sich der aus Kasachstan stammende Vater eines Kindes in Läden und privaten Wohnungen bedient. Die Erlöse aus den Diebstählen brauchte der arbeitslose Mann, um seinen Drogenkonsum zu finanzieren. Schon bei den Vorermittlungen hatte sich der Angeklagte sehr kooperativ gezeigt, vor Gericht gab er alles Taten zu. Seit rund zehn Jahren ist er süchtig. Zur Zeit macht er eine Drogentherapie in einer Klinik. Und dort soll er nach dem Willen des Gerichts auch bleiben.
Staatsanwaltschaft und Gericht wählten die Bemessung der Einzelstrafe so, dass in der Summe eine Gesamtstrafe von nicht mehr als zwei Jahren Haft entstand. Damit war der Weg frei, die Zeit der Therapie in der geschlossenen Anstalt auf die Haftzeit anzurechnen. Wird die Therapie erfolgreich abgeschlossen, kann der Rest der Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
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