Bad Fredeburg. »Ein brutaler Schläger wie Sie braucht eine harte Strafe«, meinte Richter Ralf Fischer gestern zu einem der drei Angeklagten, die sich wegen schwerer Körperverletzung zu verantworten hatten. Für die beiden anderen endete das Verfahren mit Geldstrafe und Freispruch.
Mit einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung sowie 200 Sozialstunden und einer Schmerzensgeldzahlung von 1500 Euro an eines der Opfer lag die Strafe für den »brutalen Schläger« aber am untersten Rand, dessen, was bei einfacher und gefährlicher Körperverletzung in jeweils zwei Fällen möglich ist. Den Grund für die milde Strafe fasste Fischer ebenfalls in deutliche Worte: »Das Einzige, was für Sie spricht, ist, dass die beiden hochgradig dämlich waren, Sie noch einmal anzusprechen.«
Im November 2007, so die Anklage, hatte der 22-jährige Angeklagte nach Verlassen einer Stufenfete im Fredeburger Kurhaus einen der Geschädigten durch einen Sprung in den Rücken ohne erkennbaren Grund angegriffen. Wenig später traf man sich vor der Diskothek »Tenne« wieder. Dort wollte der Geschädigte von dem Angeklagten den Grund für die Attacke erfahren – ein Vorgehen, für das weder Staatsanwältin noch Richter Verständnis aufbringen konnten.
Die Folge war eine Prügelei, die für den ersten Geschädigten und seinen Freund mit Schädelprellung, Schleudertrauma und zahlreichen weiteren Verletzungen endete.
Im März 2008 schlug der Angeklagte erneut gleich zwei etwa Gleichaltrige zusammen. Die wollten diesmal seinen Begleiter nach dem Grund für einen vorgegangenen Kopfstoß befragen. Ein Rippenbruch und zahlreiche Prellungen waren die Folge.
Der 22-jährige Angeklagte bestritt alle Vorwürfe, das Gericht glaubte aber den Zeugen.
Den Kopfstoß in das Gesicht eines der Geschädigten gab der zweite Angeklagte sofort zu. Er habe emotional auf eine Beleidigung reagiert und es tue ihm leid, sagte er vor Gericht. Seine Strafe: 90 Tagessätze zu 40 Euro.
Bei der Schlägerei nach der Stufenfete im November 2007 soll auch der dritte Angeklagte mitgemischt haben. Zwei Zeugen wollen ihn dabei gesehen haben. Zwei weitere Zeugen, die das Gericht ebenfalls für glaubwürdig hielt entlasteten ihn aber. Er wurde frei gesprochen.
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