Arbeitsvermittlung im HSK: »Wir sind nicht schlecht«

Meschede. Wer ist besser bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen? Das Bundesarbeitsministerium sieht offenbar einen größeren Erfolg bei den Arbeits­gemeinschaften aus Kommunen und Arbeitsagentur. Beim Hoch­sauerlandkreis sieht an das anders.

Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau kommt das Bundes­arbeits­ministerium in einer internen Studie zu dem Schluss, dass der Vermittlungs­erfolg um 18 Prozent höher ist, wenn Kommunen und Bundes­agentur für Arbeit die Langzeitarbeitslosen in Arbeitsgemeinschaften betreuen, als wenn dies die Kommunen allein übernehmen.

Der Hochsauerlandkreis gehört zu den zehn Optionskommunen in Nordrhein-Westfalen, die die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen selbst übernehmen. Zusammen betreuen sie etwa 11 Prozent der SGB II-Arbeitslosen.

Im Hochsauerlandkreis beziehen 36 Prozent der Arbeitslosen das Arbeits­losen­geld I von der Bundesagentur für Arbeit. Die Mehrheit von 64 Prozent sucht schon länger nach einer neuen Stelle und bezieht Leistungen nach SGB II (Hartz IV), sagt Jürgen Uhl, stellvertretender Pressesprecher des Kreises. Im Juni diesen Jahres machte der Anteil der Hartz IV-Empfänger im HSK laut Datenreport der Landesregierung 7,2 Prozent der Bevölkerung unter 65 Jahren aus. Den geringsten Anteil hat Coesfeld mit 4,8 Prozent, den höchsten hat Gelsenkirchen mit 21,6 Prozent. Im Nach­barkreis Soest leben 8,8 Prozent der Unter-65-Jährigen von Hartz IV.

Mit deren Vermittlung in sozialversicherungs­pflichtige Stellen ist der Kreis recht zufrieden. Tatsächlich steigt die Vermittlungsquote seit drei Jahren konti­nuierlich an. Von 8032 Langzeit­arbeits­losen im Jahresmittel wurden 2005 genau 1037 in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt. Das ist eine Quote von 22 Prozent. Ein Jahr später lag die Vermittlungsquote schon bei 41 Prozent, 2007 waren es 47 Prozent und in diesem Jahr wird die Vermittlungsquote voraussichtlich bei 56 Prozent liegen.

Pressesprecher Martin Reuter sieht in der Studie des Bundes­arbeits­ministeriums »eine rein politische Sache«. Seitdem das Bundesverfassungs­gericht die Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagentur für verfassungswidrig erklärt habe, versuchten viele Kommunen in das Optionsmodell zu wechseln. Und das sei bei Teilen der Bundesregierung offenbar nicht erwünscht.

Bundesarbeitsminister Scholz möchte die Arbeitsgemeinschaften durch eine Verfassungsänderung retten. Der Deutsche Landkreistag möchte im Gegenzug auch das Modell der Optionskommunen im Grundgesetz verankert wissen.

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