Zwei Jahre Haft für »Macherpersönlichkeit« ohne kaufmännische Kompetenz

Bestwig/Meschede. Mit einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung fand gestern der langwierige Strafprozess gegen den ehemaligen Geschäftsführer mehrerer Bestwiger Energietechnikunternehmen einen vorläufigen Abschluss. Das Gericht geht aber von einer Berufung beim Landgericht aus.

Doch, das Ermittlungsverfahren und die drei Anklagen seien ihm mittlerweile schon eine Lehre gewesen, sagte der 47-jährige Angeklagte gestern vor Gericht. Bei einem Energietechnik-Unternehmen aus Rheine, wo er zwischen­zeitlich als Geschäftsführer tätig war, habe er von dem Haupt­gesellschafter eine schriftliche Finanzierungszusage verlangt, ohne die er Insolvenzantrag stellen oder kündigen wolle.

Den Job hat er mittlerweile nicht mehr. Stattdessen arbeitet er »nur noch« als Angestellter in einem neuen Bestwiger Versorgungstechnik-Unternehmen. Die von dieser Firma gemieteten Büroräume gehören ihm und die Geschäfts­führerin ist seine Lebensgefährtin.

»Ich bin Ingenieur, kein Kaufmann«, hatte der Angeklagte schon im ver­gan­genen Jahr vor Gericht gesagt. Wegen Subventionsbetruges wurde er damals zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Den Vorwurf der In­sol­venz­ver­schleppung hatte er bestritten, die Verfahren wurden abgetrennt.

Ein Jahr und zwei teure Gutachten später hatte das Leugnen keinen Sinn mehr. Oder vielleicht doch ein bisschen? Vier Unter­nehmen hatte der An­geklagte als Geschäfts­führer gleichzeitig geleitet – mehr oder weniger. Allen Anzeichen in Form unbezahlter Rechnungen und eidesstattlicher Ver­siche­rungen zum Trotz, hatte er es unterlassen, rechtzeitig Insolvenz­anträge zu stellen, bediente sich stattdessen einer mitunter kreativen Buchführung.

Letztendliche habe die Verantwortung bei ihm gelegen, er habe sich wohl zu sehr auf Juristen und andere Mitarbeiter verlassen, sagte der Angeklagte und blieb damit bei seinem bekannten Muster: »Ja, aber…«

»Der Angeklagte ist eine Macherpersönlichkeit und will Projekte vorantreiben«, bescheinigte Staatsanwalt Ocken dem 47-Jährigen. Dass ihm außerdem jede kaufmännische Kompetenz fehle, bescheinigte er ihm auch.

Genau das bereitete dem Gericht die größten Sorgen, denn der Angeklagte ist schon wieder höchst engagiert mit den nächsten Energietechnikprojekten und der Einwerbung von Fremdkapital befasst. »Es ist wieder das gleiche Gewurstel, wie bisher«, befand die vorsitzende Richterin Doris Goß. Es drohe, immer so weiter zu gehen.

Unter Einbeziehung des Urteils vom vergangenen Jahr wurde die »Macherpersönlichkeit« wegen Subventionsbetruges, mehrfacher Insolvenzverschleppung und Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen gestern zu zwei Jahren Haft verurteilt – ohne Bewährung.

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