Sechs Monate auf Bewährung für Wurf mit Bierkrug

Reiste/Meschede. Keine Chance auf ein milderes Urteil hatte gestern der Gast einer Party in der Reister Schützenhalle. Weil er jemanden einen Bierkrug an den Kopf geworfen hatte, bekam er vor dem Mescheder Amtsgericht sechs Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe.

Zehn Bier oder mehr hatte der 25-jährige Angeklagte konsumiert. In einer Gruppe hatte man sich erst gegenseitig mit Bier beschüttet, dann warf der Angeklagte seinen Bierkrug hinterher. Der zersplitterte am Kopf eines anderen. Zwei Tage später entschuldigte sich der Angeklagte telefonisch bei dem Opfer; eine Zivilklage ist noch nicht eingegangen.

Das Gericht wäre nicht abgeneigt gewesen, das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung mit einer Geldauflage einzustellen. Das wäre natürlich auch der Verteidigung am liebsten gewesen.

Das wollte der Staatsanwalt aber nicht mitmachen. Auch wenn die Tat bereits gestanden war, änderte das nichts an der gefährlichen Körperverletzung. Die Mindeststrafe dafür beträgt sechs Monate. Dass er während der Tat nicht mehr nüchtern war, ändert daran nichts.

Mildernd wirkte für den Angeklagten nur, dass er nicht vorbestraft war. Jetzt ist er es.

Er muss eine Geldstrafe von 800 Euro zahlen und steht nun zwei Jahre lang unter Bewährungsaufsicht.

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