Arnsberg/Schmallenberg. Amtsrichter Ralf Fischer hat zu viel Arbeit. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat dem Oberlandesgericht Hamm nun per Urteil auferlegt Fischers Arbeitssituation genau zu prüfen.
Ralf Fischer leistet sein Richteramt an zwei Gerichten gleichzeitig. Zur einen Hälfte arbeitet er am Amtsgericht Schmallenberg, zur anderen vierzig Kilometer weiter am Amtsgericht Medebach. In ganz Nordrhein-Westfalen ist Fischer der einzige Richter auf Lebenszeit mit einer solchen Arbeitssituation. Aber das ist nicht das Problem.
Problematisch wird es, wenn Richter Fischer seine beiden Kollegen in Medebach und Schmallenberg vertreten muss. Haben die Urlaub oder sind sie krank, muss Fischer für drei arbeiten. Dann türmen sich so viele Akten auf seinem Tisch, dass Termine und Fristen in Gefahr geraten und mit ihnen die Rechte der Prozessbeteiligten. Besonders schwerwiegend wirkt sich der Zeitmangel bei Anhörungen im Rahmens des Betreuungsrechts aus.
Das sieht auch das Verwaltungsgericht so. Das Oberlandesgericht Hamm habe bei der Entscheidung, Fischer an zwei Gerichten gleichzeitig arbeiten zu lassen mehrere Fehler gemacht, sagen die Verwaltungsrichter.
Zum Einen habe sich das Oberlandesgericht bei der Ermittlung des Personalbedarfs der beiden Amtsgerichte schlicht verrechnet. Zum Anderen – und das wiegt noch schwerer – werde die richterliche Arbeit durch Fischer Doppeleinsatz unzulässig erschwert.
Das Oberlandesgericht muss nun erneut über Fischers Arbeitseinsatz entscheiden und sich dabei an der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts orientieren.
(VerwG Arnsberg Az. 2 K 85/08)
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