Zahnarzt vor Gericht: Zeuge macht den Mund nicht auf

Bad Fredeburg. Ein Zahnarzt muss sich seit gestern vor dem Amtsgericht Schmallenberg wegen Betruges und anderer Delikte verantworten. Es ist nicht sein erstes Mal. Ein vom Gericht bestellter Gutachter kann das chirurgische Geschick des Mediziners kaum fassen.

Über die Zahnarztpraxis mit angeschlossenem Zahntechniklabor war das Insolvenzverfahren eröffnet worden, wie auch über andere Unternehmungen der großen Familie. Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte hatte zeitweilig keine Zulassung der gesetzlichen Krankenkasse und keine Angestellten mehr.

Um Geld zu verdienen, stellte er kurzerhand auf Ein-Mann-Betrieb um und schrieb für kieferchirurgische Leistungen Privatrechnungen. Die verkaufte er an ein Factoring-Unternehmen, dass die Rechnungsbeträge selbst eintreiben wollte. Aber daraus wurde nichts, die Patienten konnten die Forderungen von 6500 und 6600 Euro nicht bezahlen.

Dass die Forderungen nicht einzutreiben sind, ist die eine Sache. Noch schwerer wiegt aber der Zweifel, ob die zahnärztlichen Leistungen überhaupt erbracht wurden. Die den beiden Patienten in Rechnung gestellten Leistungen sind nahezu identisch.

Die Patienten können wenig zur Erhellung des Sachverhalts beitragen. Der eine ist der Vater des Angeklagten. Er nutzt sein Zeugnisverweigerungsrecht und macht den Mund nicht auf. Der andere Patient ist ein 85-jähriger Rentner, der seit 1948 auf dem Hof des Vater gearbeitet hat und altersbedingt zu einer verlässlichen Aussage nicht mehr in der Lage ist.

Von diesen Implantaten konnte der Sachverständige aber nichts finden. Das kann passieren, wenn die Fremdkörper wegen einer Entzündung wieder raus müssen.

Noch mehr Zweifel hatte der Sachverständige, selbst Facharzt für Oralchirurgie, dass der Angeklagte, die Operationen ganz allein vorgenommen haben will. Üblicherweise werkelt man bei einer solchen Behandlung zu dritt am Patienten. Auch war er voll ungläubigen Staunens über die zahntechnischen Fertigkeiten, denn auch die feinmechanischen Arbeiten an den Prothesen will der Angeklagte allein bewerkstelligt haben.

Gewissheit soll nun ein Röntgenbild bringen. Das hat der Insolvenzverwalter aber mit allen anderen Patientenunterlagen einlagern lassen. Bis zur Fortsetzung der Verhandlung in zwei Wochen muss es gefunden sein.

Update 27. Oktober 2008: Von den Unterlagen keine Spur

Auch nach fünfstündiger Suche hat der Insolvenzverwalter in den eingelagerten Akten weder das vermisste Krankenblatt noch die entscheidende Röntgenaufnahme gefunden.

Für Staatsanwaltschaft und Gericht fehlte damit jegliche Veranlassung, dem Angeklagte zu glauben.

Wegen Betruges und der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen wurde er zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt.

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