Bestwig. Mit 26 Jahren hatte es der Angeklagte schon auf acht Vorstrafen gebracht. Gestern stand er wieder vor Gericht.
Ohne Fahrerlaubnis war er mit einem Motorroller unterwegs gewesen. Für das Gefährt hatte er keine Haftpflichtversicherung. Damit es nicht gleich so auffiel, hatte er das grüne Kennzeichen eines Mofas genommen und die Buchstaben schwarz angemalt. Natürlich wurde er erwischt und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung angezeigt. Den ermittelnden Beamten hat er dann auch noch am Telefon beleidigt.
Vor Gericht gab der Angeklagte alles zu und nannte als Motiv seiner Taten schlicht Dummheit.
Wäre das nicht schon vor seiner letzten Verurteilung passiert, würden nun seine sämtlichen noch laufenden Bewährungen widerrufen. Das hätte für zwei Jahre Haft gereicht.
So hatte er noch einmal Glück und bekam – wieder einmal – vier Monate Haft auf Bewährung. »Das ist wirklich das aller-allerletzte Mal«, betonte der Richter. Der Angeklagte versprach, nie wieder zu kommen.
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