Richter wehrt sich gegen zu viel Arbeit

Schmallenberg/Arnsberg. Ralf Fischer, Richter am Amtsgericht Schmallenberg, ist ein vielbeschäftigter Mann. Er hat ein zweites Richteramt am Amtsgericht Medebach und nicht selten muss er für drei arbeiten.

Das Amtsgericht Schmallenberg ist klein. Es hat nur zwei Richter, einer davon ist Ralf Fischer. Das Amtgericht Medebach ist noch kleiner. Dort gibt es nur einen Richter – und Ralf Fischer.

Die zusätzliche Stelle in Medebach ist Fischer vor Jahren übertragen worden. Wenn sein Kollege dort im Urlaub ist, und das ist an dreißig Tagen im Jahr so, muss Fischer ihn vertreten. Genau so läuft es in Schmallenberg. Wenn es ganz schlimm kommt und beide Kollegen krank oder im Urlaub sind, muss Fischer nicht nur seine eigenen Fälle bearbeiten, sondern auch noch die Zustellungen von Klage- und Anklageschriften, einstweiligen Verfügungen und Anhörungen seiner beiden Kollegen erledigen.

Vor allem die Anhörungen sind es, die viel Zeit auf der Landstraße verursachen, denn oft sind es Fälle des Betreuungsrechts, die sich nicht vom Schreibtisch aus erledigen lassen.

So geht es nicht mehr, sagt Fischer und klagt. Vom Verwaltungsgericht Arnsberg erhofft er sich ein Urteil gegen das Land Nordrhein-Westfalen, das ihn von dem zweiten Richteramt in Medebach befreit.

Ein doppeltes Richteramt komme immer mal wieder an kleinen Gerichten vor, sagt Arnd Fiolka vom OLG Hamm. In der Praxis bestehe die Doppelbelastung aber immer nur auf dem Papier, die Arbeit werde nur an einem Schreibtisch erledigt. Im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm sei Fischer zur Zeit der einzige Richter, der tatsächlich an zwei Gerichten arbeiten müsse.

Im Prinzip ist an der Übertragung eines zweiten Richteramtes rechtlich nichts auszusetzen – auch, wenn der betroffene Richter das nicht will. Die Zustimmung des Richters ist aber erforderlich, wenn die Übertragung des zweiten Richteramtes seine persönliche Unabhängigkeit beeinträchtigt. Das ist dann der Fall, wenn das zweite Richteramt so viel Arbeit macht, das für das erste Richteramt nicht mehr genügend Zeit bleibt. So hat es der Bundesgerichtshof schon 1976 festgestellt (BGH Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 23.8.1976 – RiZ (R) 2/76).

Am Donnerstag wird das Verwaltungsgericht Arnsberg entscheiden, ob Richter Ralf Fischer mehr Arbeit hat, als er vernünftigerweise erledigen kann.

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