Körperverletzung: Beim ersten Mal noch günstig

Meschede. Eine Frau griff ein als zwei Männer in der Lagerstraße auf einen dritten einschlugen. Alle anderen Passanten sahen weg. Gestern wurden die beiden Schläger vom Amtsgericht wegen gemeinschaftlich begangener schwerer Körperverletzung verurteilt.

Es war viel los am 26. April. Eine Demonstration mit großem Polizeiaufgebot war noch im Gange, der Schülerlauf war in der Innenstadt gerade beendet. Eltern waren mit ihren Kindern auf dem Rückweg, viele gingen über die Lagerstraße in der Nähe der Post, wo die Rangelei im Gange war. »Ich habe mich aufgeregt, dass so viele Väter mit ihren Kindern vom Schülerlauf zurückkamen und einfach an der Prügelei vorbei gingen«, sagte eine Zeugin die mit ihrem Auto aus Richtung Enste an den Ort des Geschehens kam. Sie hatte gesehen wie die beiden 25-jährigen Angeklagten einen Mann bedrängten und mit Schlägen in einen Hauseingang trieben.

Eine weitere Zeugin war auch gerade mit dem Auto angekommen und sah, dass ihr Bekannter von den beiden Angeklagten angegriffen wurde. Sie rief die Polizei und griff ein.

Wer mit der Prügelei angefangen hat, wer wann und wie oft zugeschlagen hat, konnte sie nicht sagen. Einen der beiden Angeklagten hat sie nur von hinten gesehen, mit dem anderen stand sie Auge in Auge.

Das 29-jährige Opfer wurde wenig später mit Schürfwunden und Blutergüssen in das Mescheder Krankenhaus eingeliefert. Bis heute leidet der Mann unter Schlafstörungen und Angstzuständen.
Die beiden Angeklagten, die ohne Verteidiger erschienen, versuchten immer wieder, den vermeintlichen Grund für ihr Handeln vorzubringen. Er habe nur eine Entschuldigung für eine Monate zurückliegende Beleidigung haben wollen und der andere habe angefangen, sagte einer der Angeklagten immer wieder.

Für das Gericht war das jedoch unerheblich. Weil die beiden nicht einschlägig vorbestraft sind, viel das Urteil milde aus: Sechs Monate Haft auf Bewährung und eine Geldauflage von jeweils 1 000 Euro zugunsten der Sprachförderung für ausländische Kinder. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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