Kecker Knabe kekst Kadi

Meschede. Der 31-jährige Angeklagte hatte es eilig. Um neun Uhr war sein Termin beim Amtsgericht, um zehn Uhr wollte er einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Die Zeit dazwischen nutzte er, um das Gericht zu ärgern.

Noch bevor seine Strafsache aufgerufen war meldete er sich bei der Richterin, um mitzuteilen, er sei voll geständig. Schön, wenn viermal Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Körperverletzung so schnell abzuhaken sind.

Die Zeugen wurden entlassen, denn wenn ein Geständnis vorliegt, muss man niemandes Zeit verschwenden. Oder vielleicht doch?

Als die Zeugen weg waren, hatte der Angeklagte keine Lust mehr auf ein Geständnis. Also mussten sie wieder her und das in einem neuen Termin, für den auch schon wieder ganz frische Anklagen vorrätig waren.

Wieder einmal soll der Angeklagte ohne Fahrerlaubnis, dafür aber mit Alkohol im Blut, unterwegs gewesen sein. Außerdem wäre da noch eine Sachbeschädigung zum Nachteil der Großmutter, die ihn wirtschaftlich unterstützt, sowie eine Urkundenfälschung. Dabei soll der Mann ausgerechnet einen Arbeitsnachweis zur Vorlage bei seinem Bewährungshelfer gefälscht haben.

Weil die Fristen für die neuen Vorwürfe noch nicht abgelaufen waren, war eine Verbindung der Verfahren nur mit Einverständnis des Angeklagten möglich. Der war natürlich nicht einverstanden. Also dauert es mit dem neuen Termin, bis die Fristen verstrichen und die Grillen des Angeklagten irrelevant sind.

Schluss der Verhandlung, die keine war nach 50 Minuten. So konnte der Angeklagte den Antrittstermin für seinen neuen Job gerade noch schaffen.

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