Behinderte zeigen die rote Karte

Behinderte und ihre Interessenvertreter zeigen die rote Karte

Meschede. Eine »Rote Karte« will die Behinderten-Interessen-Vertretung Meschede künftig an Autofahrer verteilen, die widerrechtlich einen Behindertenparkplatz benutzen. Auch Behinderte könnten sie bekommen.

Zwanzig öffentliche Behindertenparkplätze gibt es in der Mescheder Innenstadt. Mindestens einen Behindertenparkplatz müssen auch Supermärkte und Warenhäuser bereithalten. Weil die 3,50 Meter breiten Stellflächen auch bei anderen Autofahrern sehr beliebt sind (vor allem, wenn sie Schwierigkeiten beim Einparken haben), suchen Behinderte nicht selten vergeblich, nach einer Möglichkeit, aus dem Auto zu kommen, ohne den Verkehr und sich selbst zu gefährden.

Rote Karte
Rote Karte: Kein Knöllchen, nur ein Hinweis

Weil nicht immer eine Politesse zur Stelle ist, um ein Knöllchen zu schreiben, will die Behinderten-Interessen-Vertretung Meschede e.V. (BIV) jetzt selbst aktiv werden – wenn auch nur mit einem gedruckten Hinweis. Die »Rote Karte« macht darauf aufmerksam, dass es erstens verboten und zweitens gedankenlos ist, unberechtigt einen Behindertenparkplatz zu belegen. Wer dann noch Fragen hat, kann beim Ordnungsamt der Stadt oder beim Kreis anrufen; die Ansprechpartner stehen auf der Rückseite.

Gleichzeitig macht der Verein darauf aufmerksam, das ein Behindertenausweis noch lange kein Parkausweis ist. »Nur der blaue Behindertenparkausweis berechtigt dazu, einen Behindertenparkplatz zu benutzen«, sagt Heinz Arenhövel, ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter des Kreises. Den Behindertenparkausweis können Behinderte mit »außergewöhnlicher Gehbehinderung« beim Straßenverkehrsamt des Kreises oder bei der Stadt beantragen.

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