Bestwig/Meschede. Wegen versuchter räuberischer Erpressung und Drogenhandel in 22 Fällen verurteilte das Mescheder Schöffengericht gestern einen 29-jährigen Angeklagten aus Bestwig zu zwei Jahren und acht Monaten Haft. Alle Beteiligten denken an eine Berufung – aus unterschiedlichen Gründen.
Der Angeklagte gehört zu den mittlerweile 115 Beschuldigten, die der Drogenfahndung im vergangenen Dezember ins Netz gingen. Rund 10 000 Telefongespräche hatte die Polizei zuvor abgehört. Nach den Verhaftungen stieg der Preis für Marihuana von 7 auf 13 Euro pro Gramm.
Schon vor einem Monat hatte das Gericht versucht, den Fall des Angeklagten zu verhandeln. Zwei Zeugen verweigerten jedoch die Aussage, weil sie selbst noch angeklagt waren. Mittlerweile sind der 20-Jährige und der 23-Jährige aus Meschede rechtskräftig zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Gestern mussten sie daher aussagen, was sie nur widerwillig und nicht immer glaubwürdig taten.
Der 20-Jährige war das Opfer der räuberischen Erpressung. Er soll gezwungen worden sein, Geld und Drogen herauszugeben, die er vorher selbst einem anderen Dealer abgeknöpft hatte.
Der 23-Jährige wurde für den Verhandlungstermin extra aus seiner Drogentherapie in Warstein geholt. Er wollte mit seinen früheren Aussagen bei der Polizei und vor Gericht nichts mehr zu tun haben: »Ich war unter Druck und stand unter Drogeneinfluss«, sagte er. Erst seit einer Woche nehme er keine Drogen mehr.
Den größten Teil des Drogenhandels gab der 29-jährige aus Bestwig zu. In elf Fällen blieben Zweifel – für den Angeklagten.
Der Staatsanwalt hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten gefordert, die Verteidigung wollte für die räuberische Erpressung einen Freispruch und für den Rest ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung. Das Gericht hofft, dass die Zeugen bei einer Berufung vor dem Landgericht dank Drogenentzug und weniger Angst vor Racheaktionen zu klareren Aussagen kommen.
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