Insolvenzberater-Duo: Drei Jahre Haft für den Sohn

Bestwig/Arnsbeg. Nach einer sehr langen Sitzung ging vor dem Landgericht gestern der Prozess gegen den Junior des Insolvenzberater-Duos aus Bestwig zu Ende. Der Sohn wurde zu drei Jahren Haft verurteilt.

Bevor es zu dem Urteil kam, hat sich die Wirtschaftsstrafkammer ausführlich mit der Schuldfähigkeit des Angeklagten auseinander gesetzt.

Der Vater war bereits vor zwei Wochen wegen gemeinschaftlich begangenen gewerbsmäßigen Betruges und Wuchers, Steuerverkürzung, Nötigung und Urkundenfälschung zu vier Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden.

Die Verteidiger des Sohnes hatten vorgebracht, dass ihr Mandant nur unter dem übermäßig starken Einfluss des Vaters gehandelt habe und möglicherweise schuldunfähig sei. Die Zeugenaussagen von Schwiegervater, Mutter und Ehefrau des Sohnes, die das Gericht gestern hörte, schienen diesen unheilvollen Einfluss des Vaters zu bestätigen.

Das reichte dem psychiatrischen Gutachter allerdings nicht. In einem 107 Seiten langen Gutachten, das die Verteidigung beantragt hatte, kam er zu dem Urteil: Der Sohn ist voll schuldfähig.

In seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung beteuerte der Angeklagte noch einmal unter Tränen, dass die Hauptschuld für die Straftaten beim Vater liege. Das Urteil des Gericht nahm er dennoch an. Bis zu seinem Haftantritt ist er auf freiem Fuß.

Insolvenzberater-Duo vor dem Landgericht

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