Steuerhinterziehung: Retten, was zu retten ist

Arnsberg/Meschede. In einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung vor der 7. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts, sah der Vorsitzende am Freitag nur eine Möglichkeit, Geld für den Staat herauszuholen: Die Einstellung des Verfahrens unter einer Geldauflage.

Der 62-jährige Angeklagte soll es in den Jahren 1998 bis 2004 pflichtwidrig versäumt haben, Steuererklärungen abzugeben. Das Finanzamt will noch Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer in Höhe von rund 390000 Euro von ihm haben. Während der Ermittlungen hatte der Angeklagte, der als freier Handelsvertreter für eine Mescheder Firma tätig gewesen war, schon zwei Monate in Untersuchungshaft verbracht.

Für eine Kaution von 150 000 Euro (50 000 in Bar und 100 000 als Grundschuld an einem Haus) war der Haftbefehl schon einmal außer Vollzug gesetzt worden. Diese Summe schwebte dem vorsitzenden Richter Mehlich als Preis für eine Einstellung des Strafverfahrens vor.

Die Alternative wäre ein langwieriger und kostspieliger Wirtschaftsstrafprozess gewesen, in dem über die gleichen Rechtsfragen zu entscheiden wäre, die schon das Finanzgericht in Münster seit geraumer Zeit beschäftigen. Dort bemühen sich die Richter zur Zeit die genaue Höhe der Steuerschuld zu ermitteln.

Dass der Angeklagte eigentlich Steuern zahlen müsste war heraus gekommen, als sich eine Mescheder Firma mit dem Finanzamt über die Absetzbarkeit einer Betriebsausgabe stritt. Die bestand aus Provisionszahlungen an die englische Firma des Angeklagten. Diese Firma soll ein Stammkapital von zwei Euro und Anlagevermögen in Form eines ein Telefons gehabt haben. Weil der Angeklagte in England keinen Wohnsitz gehabt haben und wirtschaftlich hauptsächlich in Deutschland tätig gewesen sein soll, will das Finanzamt Geld von ihm sehen.

Das hat er aber nicht. Auch nicht für die Einstellung des Verfahrens zum Preis von 150 000 Euro. Die Bareinlage für die Kaution habe ein Bekannter vorgestreckt, die verpfändete Immobilie gehört seiner Ehefrau. Bei der ist er heute für einen monatlichen Nettolohn von 1 100 Euro angestellt. Seine lukrative Tätigkeit als Handelsvertreter endete, als die Steuerfahnder kamen.

Höchstens 20 000 Euro bot der Verteidiger; »indiskutabel« nannte das der Staatsanwalt. Aber Richter Mehlich ließ nicht locker. Schließlich hat die Ehefrau des Angeklagten noch zwei Mietshäuser und eine selbst bewohnt Immobilie. Leider steht das alles aber in der Nähe von Magdeburg und ist angesichts mangelnder Nachfrage und rückläufiger Bevölkerung kaum etwas wert.

Nach Rücksprache mit der Ehefrau und dem Schwager des Angeklagten hatte der Verteidiger einen neuen Vorschlag: Die Ehefrau sei bereit, dem Staat ein Sechs-Familien-Haus zu überschreiben. An einer maroden Mietskaserne im Aufschwungsgrenzgebiet hatte die Finanzkasse aber kein Interesse. Bargeld war Staatsanwalt und Steuerfahndern lieber. So einigte man sich schließlich auf 40 000 Euro, die der Schwager des Angeklagten maximal für das Haus bezahlen würde.

Weil der Angeklagte kein Vermögen oder pfändbares Eigentum hat, wird das wohl alles sein, was der Staat je von ihm sehen wird; ganz gleich, was das Finanzgericht noch als Steuerschuld ermittelt.

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