
Bestwig/Arnsberg. Vier Jahre und zwei Monate Haft für den Senior: So lautete gestern das erste Urteil der sechsten Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts im Fall des Insolvenzberater-Duos aus Bestwig.
»Das Leben des Angeklagten war eine einzige Abfolge von Warnsignalen«, sagte der vorsitzende Richter Schulte-Hengesbach in der Urteilsbegründung. Aber weder die zehn Vorstrafen – sechs davon wegen Betruges – noch die erneute Anklage im Jahr 2006 hatten den 56-jährigen Angeklagten darin bremsen können, seinen Lebensunterhalt mit Straftaten zu verdienen. Dass der Angeklagte im Laufe des Verfahrens mehrere Geständnisse abgab, bewertete die Kammer als eine Folge der sechsmonatigen Untersuchungshaft und der intensiven Beratung durch seine Verteidiger, denen Schulte-Hengesbach ausdrücklich dafür dankte.
Wegen gemeinschaftlich begangenen gewerbsmäßigen Betruges und Wuchers, Steuerverkürzung, Nötigung und Urkundenfälschung muss der Angeklagte nicht nur in Haft. Das Gericht hat ihm auch ein lebenslanges Handelsgewerbeverbot auferlegt. Ein Berufsverbot von fünf Jahren gilt außerdem für die Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen, für Hausverwaltung, Unternehmensberatung und Umfinanzierungen.
Das waren die Geschäftsbereiche der Olsberger BFD GmbH, mit der sich Vater und Sohn gemeinschaftlich als Insolvenzberater betätigten. Von 2003 bis 2007 boten sie Privatschuldnern an, die Zwangsversteigerungen ihrer Häuser zu verhindern. Dafür strichen sie Honorare von 1 500 bis 25 000 Euro ein, in der Gesamtsumme waren es rund 100 000 Euro. Keiner der Kunden konnte letztendlich sein Haus behalten.
Staatsanwalt Ocken zeigte sich überzeugt, dass die 29 Anklagepunkte dieses Verfahrens nur die Spitze eines Eisbergs seien. Hätten sich die Durchsuchungen in den Büroräumen der Angeklagten nicht nur auf die Akten der Geschädigten konzentriert, die Anzeige erstattet hatte, wären wohl sehr viel mehr Fälle zu verhandeln gewesen, so Ocken.
Dass der Angeklagte mit den meisten Geschädigten inzwischen zivilrechtliche Vergleiche geschlossen und zumindest einen Teil des Schadens wieder gut gemacht hat, wirkte sich strafmildernd aus.
Die Verteidiger hatten eine Haftstrafe von nicht mehr als drei Jahren und sechs Monaten beantragt. Schließlich hat der Angeklagte noch ein Jahr Haft aus einem früheren Urteil abzusitzen. Sie hatten in Ihrem Plädoyer die fragwürdige Rolle von Anwälten und Notaren heraus gestellt, die Vater und Sohn unter anderem bei der Gestaltung der Verträge beraten hatten. Auch die Tatsache, dass »das halbe Sauerland« im Publikum säße und ehrenrührige Enthüllungen erwartete, wollte Verteidiger Schwarzhof als besondere Belastung für seinen Mandanten sehen, der »als gewichtige Persönlichkeit« gegolten und »etwas bewegt habe«.
Im kommenden Monat erwartet die Kammer das psychiatrische Gutachten zur Schuldfähigkeit des 33-jährigen Sohnes. Der bleibt bis dahin in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen den verurteilten Vater wurde außer Vollzug gesetzt. Die Kammer wollte darauf vertrauen, dass er sich bis zum Haftantritt nicht doch noch ins Ausland absetzt.
Insolvenzberater-Duo vor dem Landgericht
Schlagworte: Bestwig, Betrug, FZH, Heringhausen, Insolvenz, Landgericht, Nötigung, Olsberg, Urkundenfälschung, Wucher
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