Ohne Zweifel für den Angeklagten

Bad Fredeburg. Mit einem Freispruch erster Klasse endete gestern ein Strafprozess wegen Betruges gegen einen 58-jährigen Kaufmann vor dem Amtsgericht Schmallenberg. Dem Verdacht der Untreue und Falschaussage hat sich dabei der Zeuge ausgesetzt, der die Anzeige erstattet hat.

Als Geschäftsführer der Fredeburger Bauträger- und Erschließungs-GmbH, hatte der Angeklagte, 2003 von den Zeugen eine Stammkapitalerhöhung von 33 000 Euro eingeworben. Ein Zeuge zahlte 27 000 Euro ein, die anderen jeweils Beträge von 1 000 bis 2 000 Euro. Der Neugesellschafter mit dem höchsten Anteil wurde ebenfalls Geschäftsführer. Kurze Zeit darauf legte der Angeklagte seine Geschäftsführertätigkeit offiziell nieder und wurde von der Gesellschafterversammlung entlassen. Grund dafür war, wie er vor Gericht sagte, das, in seinen Augen, unverantwortliche Geschäftsgebaren des anderen Geschäftsführers.


Der führt die Firma nun seit viereinhalb Jahren. Viel zu führen ist da nicht, denn die Firma stellte ihre Tätigkeit kurz nach dem Auscheiden des Angeklagten vollständig ein. Seitdem wurde keine Bilanz mehr erstellt und keine Gesellschafterversammlung einberufen.

Als der Angeklagte die Gesellschafter für die Firma warb, verfügte die über ein Vermögen von rund 1,5 Millionen Euro in Form von Immobilien, Schiffsbeteiligungen und Barmitteln. Trotzdem meinen die heutigen Gesellschafter von ihm über den Wert der Firma getäuscht worden zu sein.

Wie es um die Firma heute steht, konnte ihr Geschäftsführer dem Gericht nicht so genau sagen. Weder wusste er etwas über das Gesellschaftsvermögen, noch über irgendwelche Verbindlichkeiten. Nur dass die Firma bis heute keine Insolvenz anmelden musste, das konnte er sagen. Ob er sich damit der Insolvenzverschleppung schuldig gemacht hatte, wusste er aber wieder nicht.

»Wo ist der Schaden«, fragte der vorsitzende Richter Fischer – immer wieder. Weder der derzeitige Geschäftsführer – er hatte die Strafanzeige mittels Klageerzwingung durchgesetzt – noch die anderen Gesellschafter konnten diese Frage beantworten. »Ja, die 2000 Euro, die ich eingezahlt habe, sind doch weg«, meinten zwei der Zeugen. »Wenn sie einen Fernseher für 2 000 Euro kaufen, ist das Geld auch weg, aber sie haben einen Fernseher«, sagte Richter Fischer. »Für ihr Geld haben sie jetzt Anteile an einer Firma, die nicht insolvent ist.« Ob dieser Gedanke den Zeugen völlig neu war, wollte das Gericht nicht ergründen.

Glasklar wurde dem Gericht im Laufe der Beweisaufnahme hingegen, dass eine Schädigung des Vermögens nicht vorlag, noch nicht einmal die Gefährdung des Vermögens. »Wir haben es hier nur mit enttäuschten Gewinnerwartungen zu tun und die sind rechtlich nicht geschützt«, so der Richter.

Dass die erwarteten Gewinne nicht flossen, mag damit zusammenhängen, dass der jetzige Geschäftsführer der Fredeburger Bauträger- und Erschließungs-GmbH schon 2003 eine neue Gesellschaft gründete, an die er alle Aufträge abgab. Vor Gericht bestritt er dies und setzte sich damit dem Verdacht der Falschaussage aus. Sollte sich der Verdacht bestätigen, läge möglicherweise auch noch ein Fall der Untreue vor.

»Sie glauben gar nicht, wie schnell man vom Zeugen zum Angeklagten wird«, warnte Fischer. »Dann sage ich jetzt gar nichts mehr«, meinte der Zeuge.

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