Bestwig/Meschede. Es passiert nicht oft, dass Richterin Doris Goß für einen Beschluss während eines Strafprozesses vom Publikum Applaus erhält. Das ist wohl auch gut so, denn sie war nicht amüsiert.
»Wenn ich davon höre, dass sie auch nur gegen eine einzige Auflage verstoßen, sind sie schneller wieder in Haft als ihre Familie klatschen kann«, sagte die nicht amüsierte Vorsitzende des Schöffengerichts.
Die zahlreich erschienene Familie des 29-jährigen Angeklagten aus Bestwig hatte da wohl etwas falsch verstanden. Der Angeklagte ist seit Dezember vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Er gehört zu den rund 100 Verdächtigen, denen die Drogenfahndung in jüngster Zeit das Handwerk gelegt hat. Ihm wird der Handel mit Betäubungsmitteln in 36 Fällen und die Erpressung mit Gewalt in 37 Fällen vorgeworfen. Den Drogenhandel gab er weitgehend zu, die gewalttätige Erpressung nicht.
Dummerweise wird gegen die drei Zeugen, die das Gericht gestern hören wollte, auch gerade wegen Drogenhandel ermittelt. Alle drei machten daher von ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Deshalb kommt das Gericht in dem Verfahren erst weiter, wenn die Verfahren gegen die Zeugen abgeschlossen sind.
Das wird länger dauern als die drei Wochen, die man einen Strafprozess vertagen darf, ohne neu anfangen zu müssen. Und dann wird auch die Frist von sechs Monaten abgelaufen sein, bis zu der ein Beschuldigter ohne Anklage in Untersuchungshaft bleiben darf. Nicht alle Länder sind mit diesem Menschenrecht so zimperlich.
Deshalb setzte das Gericht den Haftbefehl gegen eine Kaution von 10 000 Euro außer Vollzug. Außerdem muss der Angeklagte seine Ausweispapiere abgeben und sich zweimal pro Woche bei der Polizei melden. Zu den Zeugen darf er keinerlei Kontakt aufnehmen.
Die waren schon von der großen Familie im Gerichtssaal gebührend eingeschüchtert. Der Familie verging nach dem Donnerwetter von der Richterbank allerdings auch die Freude.
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