Immer wieder dienstags

Meschede. Eine Fahrerflucht, die nicht so schlimm war, ein Fehlverhalten im Verkehr, für das der Angeklagte möglicherweise nichts kann, und ein Griff an ein fremdes Gesäß, der mit sechs Monaten Haft auf Bewährung geahndet wird: Ein ganz normaler Dienstag im Amtsgericht.

Ein 41-jähriger Autofahrer hat beim Ausparken einen anderen Wagen angebumst und ist davon gefahren, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Den Schaden will der Mann erst bemerkt haben, als er seinen Einkauf vor einem Supermarkt in den Kofferraum laden wollte. Da hatte ihn der Geschädigte – sein Nachbar – aber schon gefunden. Der war nämlich hinter ihm her gefahren.

Also hat sich ja alles ganz schnell geregelt, meinte der Verteidiger. Geregelt wurde es nur dadurch, dass der Geschädigte den Täter selbst ermittelt hat, meinte das Gericht. Genau das will der Gesetzgeber den Geschädigten eines Verkehrsunfalls aber ersparen. Deshalb blieb es bei Fahrerflucht, 700 Euro Strafe, 35 Euro Bußgeld und drei Monaten Fahrverbot.

So etwas wie Fahrerflucht soll auch ein 29-jähriger auf der Briloner Straße in Richtung Wehrstapel begangen haben. Teilweise auf der falschen Seite fahrend, schrammte er ein entgegenkommendes Auto. Erst fuhr er weiter, dann kam er zurück und erzählte der Polizei, der Schaden an seinem Wagen wäre auch gerade durch jemanden verursacht worden, der einfach weiter gefahren sei.

Der junge Mann hat zwei Vorstrafen, wegen einer steht er noch unter der Aufsicht einer Bewährungshelferin. Vor Gericht meldete sie Zweifel an der Schuldfähigkeit ihres Schützlings an. Wegen Komplikationen bei der Geburt, seien seine intellektuellen Fähigkeiten eingeschränkt und seine Reife sei weit unter der eines 20-Jährigen. Sie habe Angst, dass der Angeklagte aufgrund dieser Verfassung ungewollt auch in Zukunft immer wieder straffällig werde. Das Gericht ordnete ein Gutachten zur Schuldfähigkeit an.

Mal wieder betrunken, aber ganz bestimmt schuldfähig war der 30-Jährige, der einer Kellnerin in einer Mescheder Pizzeria an den Hintern gefasst und gemeint hatte, sie solle sich nicht so anstellen. Dem Wirt, der ihn hinaus werfen wollte, bot der 2-Meter-Mann an, ihm ebenfalls an den Hintern zu fassen.

Weil sich der Angeklagte mit seinen Händen bereits 15 Vorstrafen erarbeitet hat (unter anderem hat er sie wohl auch zum Hitlergruß gehoben), war die Strafe hart: Sechs Monate auf Bewährung und damit die 16. Vorstrafe.

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