Bestwig/Arnsberg. In dem Prozess gegen Vater und Sohn aus Bestwig, die vor dem Landgericht des gewerbsmäßigen Betrugs und Wuchers angeklagt sind, gab es am Donnerstag eine dramatische Wendung: Der Sohn wurde in Haft genommen.
Die Wirtschaftsstrafkammer setzte einen bestehenden Haftbefehl des Amtsgerichts Brilon wieder in Vollzug. Grund für den Briloner Haftbefehl war Wiederholungsgefahr.
Außerdem ordnete die Kammer eine psychiatrische Untersuchung zur Schuldfähigkeit des Sohnes an. Ein Gutachter soll klären, wie groß das psychische Abhängigkeitsverhältnis des Sohnes von seinem Vater war. Einen Gutachter, der sich sofort an die Arbeit machen kann, hat das Gericht bereits gefunden.
Bis das Gutachten vorliegt, wird der Prozess gegen den Vater möglicherweise allein zu Ende gebracht. Ein Urteil über den Senior des Insolvenzberater-Duos könnte schon in zwei Wochen erfolgen, sofern die kommenden Erörterungen dies nahelegen.
Insolvenzberater-Duo vor dem Landgericht
Schlagworte: Bestwig, Betrug, FZH, Heringhausen, Insolvenz, Landgericht, Nötigung, Olsberg, Urkundenfälschung, Wucher
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