Bestwig/Arnsberg. In dem Prozess gegen Vater und Sohn aus Bestwig hat die sechste Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts gestern die derzeitigen Lebensverhältnisse des Sohnes beleuchtet. Die erschienen der Kammer recht aufwändig. Ein Zeuge sagte über Einzelheiten aus.
Nach derzeitigem Stand des Verfahrens haben die Angeklagten etwa 70 bis 80 Prozent der Vorwürfe hinsichtlich gewerbsmäßigen Betruges und Wuchers eingeräumt. Das Gericht geht davon aus, dass noch zwei bis vier weitere Verhandlungstermine nötig sein werden.
Insolvenzberater-Duo vor dem Landgericht
Schlagworte: Bestwig, Betrug, FZH, Heringhausen, Insolvenz, Landgericht, Nötigung, Olsberg, Urkundenfälschung, Wucher
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