Bestwig/Arnsberg. Am Landgericht setzte die sechste Große Wirtschaftsstrafkammer gestern den Prozess gegen Vater und Sohn aus Bestwig fort, die sich als »Insolvenzberater« des Betrugs, Wuchers, der Nötigung und weiterer Straftaten schuldig gemacht haben sollen.
Die Kammer hörte gestern einen weiteren Zeugen, der sich von den Angeklagten die Abwendung seiner Zwangsvollstreckung erhofft hatte. Außerdem nahm das Gericht die lang erwartete schriftliche Stellungnahme des Vater zu den Vorwürfen der Anklage entgegen. Fazit: Wie auch sein Sohn gesteht der Vater die Vorwürfe hinsichtlich Betrug und Wucher im Wesentlichen ein. Die Nötigung aber nicht.
Den Vorwurf, säumige Kunden bedroht zu haben, wies der Vater jedoch von sich. Das, so der Angeklagte, sei nicht sein Stil. Das Gericht wird zu diesem Anklagepunkt eventuell weitere Zeugen hören.
Insolvenzberater-Duo vor dem Landgericht
Schlagworte: Bestwig, Betrug, FZH, Heringhausen, Insolvenz, Landgericht, Nötigung, Olsberg, Urkundenfälschung, Wucher
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