Subventionsbetrug: Berufung zurückgezogen

Bestwig/Arnsberg. Ein Jahr Haft auf Bewährung wegen Subventionsbetrugs – so lautete im Juni vergangenen Jahres das Urteil des Schöffengerichts Meschede gegen den Geschäftsführer von zehn Energietechnik-Unternehmen aus Bestwig. Die Bewährungszeit war mit vier Jahren ungewöhnlich lang. Außerdem sollte der 45-Jährige 2000 Euro an das Kinderhospiz Balthasar in Olpe zahlen.


Weil sich der Angeklagte für unschuldig und die Staatsanwaltschaft die Strafe für zu gering hielt, trafen sich beide Parteien gestern zur Berufung vor dem Landgericht.

Dort wurde dem Angeklagten nach intensiven Verhandlungen mit der Berufungskammer aber klar, dass die Strafe durchaus noch höher ausfallen könnte. Er zog seinen Berufungsantrag zurück und auch der Staatsanwalt begnügte sich mit dem Mescheder Urteil.

Weitersagen

Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • del.icio.us
  • Facebook
  • email
  • Technorati
  • TwitThis
  • YahooMyWeb
  • Linkarena
  • Wikio DE
  • Y!GG
  • Bloglines
  • Google Bookmarks
  • MisterWong
  • Webnews

Schlagworte: , , , , , , , , , , ,