Vertrauen ist gut, Vertrag lesen ist besser

Bestwig/Arnsberg. In dem Prozess gegen Vater und Sohn aus Bestwig, die vor dem Arnsberger Landgericht des gewerbsmäßigen Betruges angeklagt sind, sagt gestern ein weiterer Geschädigter aus. In der Hoffnung, von Vater und Sohn vor der Zwangsversteigerung seines Hauses bewahrt zu werden, hat der Mann aus Köln 25 000 Euro verloren.


Er hatte einen Vertrag unterzeichnet, von dem er glaubte, es stünde alles darin, was er mit den Angeklagten besprochen hatte. Gelesen hatte der Geschädigte den Vertrag dann aber nicht mehr. Darin war nur die Rede davon, dass die »Insolvenzberater« sich bemühen werden, die Zwangsvollstreckung abzuwenden. Eine Garantie gab es nicht.

Die für gestern angekündigte schriftliche Erklärung des angeklagten Vaters zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft blieb aus. Zum Missvergnügen der Kammer erfolgte sie nur in Teilen, weil einer der Verteidiger erkrankt war. Eine vollständige Erklärung ist für die nächste Sitzung angekündigt.

Insolvenzberater-Duo vor dem Landgericht

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