Bestwig/Arnsberg. Gestern war der dritte Verhandlungstag vor dem Landgericht gegen Vater und Sohn aus Bestwig. Ein Geschädigter aus Dessau ist mit ganz vielen Belegen, Quittungen, Rechnungen und Mahnungen angereist. Das Gericht bemüht sich nach Kräften, Ordnung zu schaffen, wo Verwirrung herrscht.
Auch diesem Zeugen hatten Vater und Sohn als »Insolvenzberater« Hoffnung gemacht, eine Zwangsversteigerung abwenden zu können. Für die erste Honorarzahlung hatte der Mann einen Beleg, für eine weitere nicht. Gleichwohl behauptete er, noch einmal gezahlt zu haben, obwohl er den zweiten Vertrag, in dem dieses Honorar vereinbart worden war, nicht unterschrieben hatte. Die Unverständlichkeit dieser Aussage kam der Verteidigung nicht ungelegen.
Auch wollte der Geschädigte von seiner Bankberaterin erfahren haben, dass sie nie mit den »Insolvenzberatern« gesprochen habe. Die Verteidigung legte jedoch einen von der Dame unterzeichneten Brief vor, in dem sie Bezug auf ein solches Telefonat nahm.
Das Gericht hofft weiterhin darauf, nicht jeden Einzelfall der Anklageschrift aufarbeiten zu müssen. Ein Geständnis könnte das Verfahren deutlich abkürzen.
Insolvenzberater-Duo vor dem Landgericht
Schlagworte: Bestwig, Betrug, FZH, Heringhausen, Insolvenz, Landgericht, Nötigung, Olsberg, Urkundenfälschung, Wucher
Die Kommentarfunktion ist abgeschaltet.














2 Kommentare