»Ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen«

Bestwig/Arnsberg. In dem Strafverfahren wegen Betruges, Wucher, Nötigung und allerlei anderer Vergehen gegen Vater und Sohn aus Bestwig kam gestern die erste Zeugin zu Wort und ein erster Vorwurf der Anklage fiel weg.

Eigentlich hätte am Donnerstag der Vater zu den Vorwürfen der 13 Anklageschriften Stellung nehmen sollen. So war es angekündigt. So kam es aber nicht.

Der Verteidiger wollte lieber eine schriftliche Stellungnahme vorlegen, bat dafür aber noch um Zeit bis zur kommenden Woche. Damit war der Verhandlungsfahrplan des Gerichts erst einmal gründlich durcheinander und der vorsitzende Richter fürchtete um ein zügiges Verfahren.

Zur Schadensbegrenzung gab der Verteidiger dann selbst noch eine mündliche Erklärung für seinen Mandanten ab: Die Vorwürfe des Betruges seien »im Grunde genommen« richtig. Die Gründung der Beratungsfirma habe Vater und Sohn ernähren sollen. Sein Mandant habe die Hoffnungen und die Unerfahrenheit der Kunden ausgenutzt um Geld zu verdienen. Die Kunden, die bei ihren Zwangsversteigerungsverfahren Hilfe gesucht hatten, hätten aber zumindest theoretisch die Möglichkeit gehabt, die Verträge genau zu studieren. Bei der ganzen Sache – hier bestätigte der Anwalt die Aussage des Sohnes – habe das Schwergewicht der Entscheidungen beim Vater gelegen.

Nach dieser Einlassung konnte auch der Sohn seine Aussage fortsetzen. Am ersten Verhandlungstag hatte er im Grundton gesagt, dass man sich bemüht habe, den Kunden zu helfen, und dass er selbst im wesentlichen auf seinen Vater vertraut habe.

Erste Zeugin sagt aus

Dann wandte sich das Gericht dem ersten »Beratungsfall« aus dem Jahr 2004 zu. Bei Anja S. aus Breitungen stand der Zwangsversteigerungstermin kurz bevor. Mit ihrer Mutter fuhr sie zu den vermeintlichen Rettern nach Olsberg. Dort sicherte der Vater ihr zu, dass noch nichts verloren sei. Sie unterschrieb einen Dienstleistungsvertrag, eine wertlose Vertretungsvollmacht und eine Schuldanerkenntnis über 100 000 Euro nebst 6 Prozent Zinsen samt notariellem Vertrag.

Die Schuldanerkenntnis dient dann dazu, eine Grundschuld im Grundbuch einzutragen. So sollte die Zwangsversteigerung verhindert werden. Wurde sie aber nicht. Der Ex-Mann der Geschädigte ersteigerte das Haus und warf sie und ihre zwei Kinder mit einer Räumungsklage raus. Da hatte die Frau bereits über 1 000 Euro Honorar an die »Insolvenzberater« bezahlt.

Auch nach der Zwangsversteigerung sagten die, dass noch etwas zu machen sei. Die Zeugin wollte es nicht mehr glauben, ihre Mutter schon. Die überwies noch einmal 1 000 Euro. Weil der ältere der beiden Angeklagten im Grundbuch mit 100 000 Euro als Gläubiger eingetragen war, erhielt er nach der Versteigerung vom Amtsgericht Suhl aus der Versteigerungserlös rund 4 500 Euro auf sein privates Konto.

»Ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen«, sagte der Angeklagte. »Ich werde auf jeden Fall versuchen, den Schaden wieder gut zu machen.« Damit muss er aber wohl noch warten, denn noch sitzt er in Untersuchungshaft und eine laufende Bewährung ist soeben widerrufen worden.

Eine Sache aber kann den Angeklagten seit gestern nicht mehr zur Last gelegt werden: Die Unterschrift unter einer Vertretungsvollmacht hatte die Kundin selbst geleistet. Weil die nicht so schön geschrieben war, wie die unter dem Vertrag, war die Kriminalpolizei von einer Urkundenfälschung durch die Angeklagten ausgegangen.

Insolvenzberater-Duo vor dem Landgericht

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