So lauteten die Anzeigen mit denen Vater und Sohn aus Bestwig ihre Dienste anboten. Diese Dienste beschäftigen seit gestern die sechste Große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Arnsberg.
Die Verlesung der 13 einzelnen Anklagen, die zu einem einzigen Verfahren verbunden wurden, dauerte drei Stunden. Jede einzelne Anklageschrift enthielt mehrere Vorwürfe des gewerbsmäßigen Betrugs und Wuchers. Auch Urkundenfälschung und Nötigung stehen auf der langen Liste. Die eine Steuerhinterziehung, mit der der Vater den Staat um rund 2 000 Euro Umsatzsteuer geprellt haben soll, erschien da schon fast wie eine Bagatelle.
Seit dem Jahr 2003 boten Vater und Sohn ihre Dienste als Insolvenzberater an. Dass sie dazu weder fachlich noch rechtlich qualifiziert waren, war für die beiden offenbar kein Hinderungsgrund.
Zwangsversteigerung? Hatten wir auch schon mal.
Mit der Firma BFD GmbH, die inzwischen insolvent ist, hatten sie zunächst Versicherungen und Leasing-Verträge für Autos vermittelt. Als der Vater in wirtschaftliche Not geriet und sein Haus in die Zwangsversteigerung ging sprang der Sohn ein und kaufte es. Dadurch, so der Sohn in seiner ersten Einlassung, sei man auf die Idee gekommen, anderen Menschen im Zwangsversteigerungsverfahren zu helfen. Wie so eine Zwangsversteigerung formal abläuft wusste man ja nun aus eigener Erfahrung.
Dass man zur Abwendung einer Zwangsversteigerung vor allem Geld braucht, wussten die beiden auch. Ihre Kunden mussten die Honorare zwischen 1 000 und mehr als 10 000 Euro im voraus bezahlen. Geleistet wurde dafür praktisch nichts. Geld für eine Umschuldung konnten Vater und Sohn aber nicht anbieten. Die Finanzierungen, die sie anboten, funktionierten nicht.
Keine Bank gibt jemandem Geld, der gerade dabei ist, Haus und Hof zu verlieren. Die Suche nach privaten Risikokapitalgebern brachte, wie der Sohn sagte, nur eine große Menge dubioser Angebote.
Ein Vermittler aus Olsberg sollte Geld aus Russland beschaffen und kam auch eines Tages mit einem Vertrag über 1,8 Millionen Euro aus Russland zurück. Ein gewisser Sergej, der sich schließlich als mittlerweile inhaftierter Mitarbeiter einer Bank entpuppt haben soll, hat das Geld aber nie geschickt.
Rechtsanwalt: »Ich spiele mit dem Richter Golf. Ich mache das schon.«
»Spätestens bei der ersten Hausdurchsuchung im Jahre 2005 hätte ich einen Schlussstrich ziehen müssen«, sagte der Sohn gestern. Aber der Rechtsanwalt, der die beiden beraten habe, habe immer gesagt: »Junge, ich spiele mit dem Richter Golf. Ich mache das schon.« Bereitwillig mitgespielt hat nach Aussage des Sohnes auch der Notar der beiden. Der hat anscheinend Grundbucheintragungen zu Lasten der Kunden auf der Grundlage fingierter Sicherungshypotheken ohne Beanstandungen veranlasst – und dafür Gebühren kassiert.
Kein Ermittlungsverfahren gegen Juristen
Bislang gebe es keine Ansatzpunkte für ein Ermittlungsverfahren gegen die Juristen, deren Rat und Hilfe die Angeklagten in Anspruch genommen haben wollen. Das erklärte der leitenden Oberstaatsanwalt Werner Wolff auf Nachfrage. Die Ermittlungsakten geben keinen Hinweis auf ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten von Rechtsanwälten und Notaren. »Sollten sich im Laufe der Hauptverhandlung neue Anhaltspunkte ergeben, werden wir ihnen natürlich nachgehen«, erklärte Wolff. Außerdem, so Wolff, gebe es im ganzen Gerichtsbezirk keinen Richter, der Golf spielt.
Der Sohn versuchte gestern klarzumachen, dass bei diesen Geschäften auf seinen Vater vertraut habe. Der habe die Verhandlungen mit den Kunden geführt und das Geschäft voran getrieben. Der Sohn will sich im Wesentlichen um den Bürobetrieb gekümmert haben.
Keine einzige Zwangsversteigerung haben die beiden verhindert. In den kommenden neun Verhandlungsterminen wird das Gericht jeden einzelnen Fall beleuchten und die Opfer vernehmen.
Insolvenzberater-Duo vor dem Landgericht
Schlagworte: Bestwig, Betrug, FZH, Heringhausen, Insolvenz, Landgericht, Nötigung, Olsberg, Urkundenfälschung, Wucher
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