Tobsucht, Böller, Drogen

Meschede. Überschäumende Wut im Straßenverkehr, Ehe- und Beziehungskrach und ein sträflicher Mangel an sittlicher Reife waren gestern die Zutaten für eine lange Sitzung des Amtsgerichts.

Der Fahrfehler eines Lastwagenfahrers auf der Antoniusbrücke hat einen Autofahrer im September vergangenen Jahres so sehr erregt, dass er handgreiflich wurde. In Richtung Norden fahrend, hatte der Lastwagenfahrer in der Kurve vor der Brücke die Spur gewechselt. Der nachkommende Pkw-Fahrer musste scharf Bremsen und seine Frau, die auf dem Beifahrersitz saß erschreckte sich fürchterlich.

Über diese Fahrweise erzürnt überholte der Pkw-Fahrer den Lastwagen auf der Brücke und zwang ihn seinerseits vor der Kreuzung Warsteiner Straße zu einer abrupten Bremsung. Nötigung nennt man so etwas. Dann stieg er aus und stellte den Lastwagenfahrer zur Rede. Beleidigungen gingen hin und her und der Autofahrer schlug zu.

Es war nicht das erste Mal, dass der Angeklagte im Verkehr so ausrastete. Das Gericht hätte auch gern den Führerschein eingezogen, aber die Staatsanwaltschaft hatte das nicht beantragt. So blieb es bei einer Geldstrafe von 1 900 Euro für Nötigung, Beleidigung und Körperverletzung.

Eine andere Körperverletzung war schnell abgehandelt: Ein Mann hat seine Frau geschlagen. Die wollte vor Gericht aber nichts mehr dazu sagen. »Im Sommer hatten wir Probleme, jetzt aber nicht mehr«, meinte sie. Das Verfahren wurde eingestellt, die Frau bekam eine Zeugenentschädigung und der Dolmetscher wurde auch noch von der Staatskasse bezahlt.

Bestwig. Der Angeklagte brauche einen »Schuss vor den Bug« und eine Therapie, hatte die Bewährungshelferin dem Gericht geschrieben. Bei dem 23-Jährigen aus Bestwig waren im Rahmen einer Hausdurchsuchung 0,3 Gramm Marihuana und 0,2 Gramm Haschisch gefunden worden.

Eine Bewährungsstrafe wegen Beihilfe zum Drogenhandel läuft noch, zuvor war er schon wegen Diebstahl und fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt worden. »Was sollen wir mit ihnen machen?«, fragte die Richterin gestern im Mescheder Amtsgericht. »Am 1. April gehe ich zum Bund«, meinte der Angeklagte.

Das Gericht fand eine bessere Antwort: Drei Monate Haft noch einmal auf Bewährung. Außerdem soll sich der junge Mann einer stationären Therapie unterziehen, deren Dauer ihm auf seine 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit angerechnet werden.

Weniger günstig ging es für einen Angeklagten aus, der seiner Lebensgefährtin ins Gesicht hat geschlagen haben soll. Gegen einen Strafbefehl hatte er Einspruch erhoben. Da er zur Verhandlung nicht erschien, wurde der Einspruch verworfen. Es bliebt bei einer Geldstrafe von 300 Euro.

Einen Mann, der seinen Bruder getreten haben soll, konnte nicht zur Verhandlung erscheinen, weil er gerade eine zweijährige Haftstrafe absitzt. Weil das erst einmal reicht, wurde auch dieses Verfahren eingestellt.

Während eines Totengebetes in der Walburga-Kirche hat ein 26-jähriger Angeklagter im Januar vergangenen Jahres zwei Silvesterböller gezündet. Dass er zur Tatzeit betrunken war entschuldigte nichts, dann betrunken hat er schon eine ganze Menge Unheil angerichtet. Für Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung ist er schon drei Mal bestraft worden. Im September hatte er dann auch noch den Fahrer eines Linienbusses geschlagen. Einen Böller während eines Gottesdienstes in der Kirche zu zünden, meinte Richterin Goß, passe eigentlich eher auf ganz junge Straftäter. Keinesfalls aber auf den 26-jährigen Vater eines Kindes. Hätte der Mann kein Alkoholproblem, wäre die Strafe wohl deutlich höher ausgefallen.

Wegen Störung der Totenruhe und Körperverletzung bekam er fünf Monate Haft auf Bewährung. Er muss sich einer stationären Therapie so lange unterziehen, wie es der Arzt für nötig hält, 250 Sozialstunden ableisten und seinen Lebenswandel drei Jahre lang von einem Bewährungshelfer kontrollieren lassen.

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2 Kommentare

  1. Joerch’s avatar

    Die Überschrift würde eher zu einem aktuellen Thema passen. Wie heisst dieses Fest was da z.zt. läuft noch gleich … »Trinken für Bruno ??« – Nein Schützenfest. Da wird auch geböllert, manch wichtiger Mescheder soll auch dort schon mit Tobsuchtsanfällen gesichtet worden sein. Naja, und Drogen, wenn auch weiche (Alkohol) gibt es da sowieso…

  2. (be)’s avatar

    Das Brauchtumstoben und -böllern findet aber nun in einer ganz anderen Liga statt und begründet gemäß Sauerländer Landsaufordnung einen übergesetzlichen Notstand. Hussa !

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