Tränen vor Gericht

Meschede. »Ich kiffe, wenn ich Probleme habe. Ich weiß nicht ob ich abhängig bin«, meinte der 23-jährige Angeklagte vor dem Schöffengericht. Probleme hat er reichlich, seit gestern auch den siebten Eintrag im Strafregister.

Wegen des Erwerbs von Betäubungsmitteln (hauptsächlich Haschisch und Cannabis) in 104 Fällen und der Weitergabe eben dieser Betäubungsmittel an einen Minderjährigen in mindestens 13 Fällen musste sich Christian B. vor Gericht verantworten. Er war den Tränen schon nahe als er zu Beginn des Prozesses den ersten Vorwurf eingestand. Er wisse nicht, ob er hundert mal oder öfter Drogen gekauft habe, aber es sei sehr oft gewesen.

Schwerer wog aber der zweite Vorwurf: Die Weitergabe von Drogen an Minderjährige ist ein Verbrechen, dass mit Haft bestraft wird. Das habe er nicht getan, beteuerte der Angeklagte, den Tränen immer näher kommend.

Der verschüchterte 15-Jährige, der als Zeuge gehört wurde, bestätigte, über sechs Monate lang ungefähr einmal pro Woche zusammen mit dem Angeklagten Joints geraucht zu haben. Den »Stoff« habe er kostenlos bekommen, aber – das war für das Gericht das Entscheidende – er habe selbst darum gebeten.

Als der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten forderte, brachen der Angeklagte und seine Freundin in Tränen aus. »Bittere Tränen vor Gericht sind müßig«, meinte Richterin Goß bei der Urteilsverkündung, »das hätte man sich auch vorher überlegen können.« Mit dem Urteil bekam der 23-Jährige aber dennoch eine letzte Chance: Nur zwei Jahre Haft auf Bewährung, weil das Gericht bei der Weitergabe von Drogen an den Minderjährigen von einem minderschweren ausging. Außerdem muss der Angeklagte eine Suchtberatung aufsuchen und sich in den kommenden drei Jahren alle 14 Tage einem Drogentest unterziehen.

Wachmann in spe mit sieben Vorstrafen

Mit einer Bewährungsstrafe kam auch ein 23-Jähriger aus Eslohe davon. Trotz sechs Einträgen im Bundeszentralregister macht er zur Zeit eine Umschulung zum Personen- und Objektschützer, was das Gericht mit Verwunderung zur Kenntnis nahm.

Er hat für 35 Euro Amphetamine an einen 19-Jährigen verkauft. Als der nicht zahlen konnte, drohte er ihm damit, ihm die Beine zu brechen und das Haus seiner Eltern anzuzünden. Das ist eine räuberische Erpressung.

Weil der Angeklagt geständig war, reichte dem Staatsanwalt für die räuberische Erpressung die Mindeststrafe von einem Jahr. Zusammen mit dem Drogenbesitz gab es am Ende ein Jahr und drei Monate auf Bewährung.

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