Säumige Mutter

Meschede. Im August 2006 war die Angeklagte vor dem Amtsgericht gerade noch einmal davon gekommen. Damals musste sie sich dafür verantworten, ihr Kind mit einer Schnur verprügelt und verletzt zu haben. Laut Strafgesetzbuch wird das mit Haft zwischen drei Monaten und zehn Jahren bestraft.

Weil es aber das erste Mal war, die Mutter mit ihrem Kind allein und von Sozialhilfe lebt, einen tragischen Moment lang überfordert war und ihr deswegen niemand das Kind gleich wegnehmen wollte, wurde das Verfahren unter Auflag eingestellt. Eine Verurteilung hätte ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt auch nur weiter verringert.

Die Auflage war die Zahlung einer Geldbuße von 120 Euro – in Raten. Aber davon hat die Frau nur 20 Euro bezahlt. Das Gericht beantwortete dieses Versäumnis mit einem Strafbefehl: Drei Monate Haft auf Bewährung.

Diesem Strafbefehl hat die Mutter widersprochen. Zu dem dadurch fälligen Gerichtstermin erschien sie gestern jedoch nicht. Auch ihr Pflichtverteidiger hatte keinen Kontakt mir ihr. Das Gericht verwarf den Widerspruch.

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