Bestwig/Meschede. Wäre das Gericht nach der Vernehmung aller acht Zeugen zu einem Schuldspruch gekommen, wäre eine Haftstrafe ohne Bewährung unausweichlich gewesen. Der 29-jährige Angeklagte aus Bestwig nutzte seine letzte Chance – so gut er konnte.
Er ist arbeitslos, verheiratet und Vater von drei Kindern. Im Bundeszentralregister erscheint sein Name zehn Mal: Für Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung, Drogenbesitz und Fahren ohne Führerschein musste er schon gerade stehen. Gestern musste er sich vor dem Amtsgericht für drei weitere Straftaten verantworten: Bedrohung, Einbruchdiebstahl und Fahren ohne Führerschein.
Die Drohung am Telefon (»Ich mach dich platt«), sei ja gar nicht so schlimm gewesen. Die Sache habe sich am selben Tag noch erledigt und mit dem Bedrohten habe er abends ein Bier getrunken.
Zu der Wohnung in Bestwig habe er einen Schlüssel gehabt, was der Bestohlene bestätigte. Mit dem war der Angeklagte nämlich eng befreundet. Nur plötzlich sei es mit der Freundschaft ohne ersichtlichen Grund vorbei gewesen. Die Stereo-Anlage habe er quasi als Pfand mitgenommen, damit der (ehemalige) Freund sich mal wieder bei ihm meldet.
Und mit dem Mofa habe er nur eine Probefahrt unternommen. Die Ersatzteile, die notwendig sind, um das Fahrzeug wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen, habe er schon bestellt.
Ein bisschen überzeugender hätte es schon sein können, aber »das Gericht hat kein Interesse, den Antrag der Staatsanwaltschaft zu überbieten«, wie Richter Özen sagte.
Acht Monate auf Bewährung und 200 Sozialstunden, lautete das Urteil.
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