Meschede. Bei Aufruf erscheinen die Zeugen, aber nicht der Angeklagte. »Warten wir noch eine Viertelstunde«, sagte Richter Özen. »Vielleicht hatte er auf dem Weg von Brilon hierher ja eine Autopanne und wartet nun auf den ADAC.« Im Gerichtssaal brach Gelächter aus.
Denn es war die Ungeduld beim Warten auf den Pannendienst des ADAC, der dem 32-jährigen Angeklagten aus Brilon eine Einladung des Amtsgerichts Meschede beschert hatte.
Im Juni hatte sein Wagen auf der Autobahn 46 zwischen Enste und Wennemen den Geist aufgegeben. Um 12.17 Uhr nutzte der Mann zum ersten Mal die Notrufsäule und bat darum, einen ADAC-Pannenhelfer zu schicken. Um 12.54 Uhr nutzte er die Notrufsäule noch einmal und wurde wieder um Geduld gebeten. Um 13.31 Uhr war seine Geduld erschöpft. Wenn nicht sofort ein Wagen vom ADAC komme, werde er die Autobahn mit seinem Wagen sperren. Auch soll er die Absicht geäußert haben, die Bild-Zeitung über diese ungeheuerliche Warterei zu informieren.
Die Polizei kam daraufhin deutlich schneller als der ADAC. Zum Vorwurf der Nötigung (bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe) wollte sich der Angeklagte gegenüber den Beamten dann aber nicht mehr äußern. Er bekam eine Anzeige, sein Wagen wurde um 13.45 Uhr vom ADAC abgeschleppt.
Ein Mitarbeiter des Notrufs der Autoversicherer, der die Anrufe über die Notrufsäule angenommen hatte, war als Zeuge extra von Hamburg zur Gerichtsverhandlung angereist – vergebens. Der Angeklagte erschien auch nach 15-minütigem Warten nicht.
Richter Özen hätte ihn von der Polizei holen lassen können, aber dann hätten alle noch länger warten müssen. Nun bekommt der Ungeduldige einen Strafbefehl über 800 Euro und hat zwei Wochen Zeit darüber nachzudenken, ob er bereit ist, die Strafe zu zahlen. Zahlt er nicht, wird sich das Gericht wohl noch einmal für ihn Zeit nehmen.
Schlagworte: Amtsgericht, Arbeit, Brilon, Enste, Meschede, Polizei, Verkehr, Wennemen













