Teure Beerdigung

Bestwig. Ihr Bruder war an Krebs gestorben, hatte nichts hinterlassen. Weil die 50-jährige Schwester aus Bestwig die Beerdigungskosten nicht bezahlen konnte, stand sie gestern vor dem Amtsgericht.

Die Beerdigung war so günstig wie nur eben möglich gewesen. Trotzdem waren die Kosten von 1 600 Euro zu viel für die Angeklagte, die nur einen Mini-Job hat. Ihr Mann verdient als Begleitfahrer von Schwertransporten 900 Euro monatlich. Das Ehepaar hat 15 000 Euro Schulden. Weil das Sozialamt jetzt auch noch die 100 Euro Spesen, die der Ehemann monatlich bekommt, als Einkommen ansieht, müssen sie nun auch noch das Wohngeld zurückzahlen.

»Man hat mir gesagt, mein Bruder würde ›entsorgt’, wenn ich ihn nicht beerdigen lasse«, sagte die Frau vor Gericht. »Wenn jetzt Schnee fällt habe ich auch wieder Arbeit, dann kann ich die Rechnung in Raten bezahlen.«

So war es dann auch dem Richter genug. Kasim Özen stellte das Verfahren wegen Eingehungsbetrugs unter der Auflage ein, dass die Frau ab Januar monatlich 100 Euro zurück zahlt. Sechs Monate lang wird das Gericht die Zahlungen überwachen. Danach muss weiter gezahlt werden, sonst droht der nächste Termin vor Gericht.

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