Lehrstunden im Amtsgericht

Richter Kasim Özen mit Schülern
Probesitzen vor dem Richter: Kasim Özen lud eine Schülerin der Rechtskunde AG vom Gymnasium der Benediktiner ein, sich in die Rolle eines Zeugen hineinzufühlen.

Meschede. »Wenn ich den Verdacht habe, dass ein unvereidigter Zeuge lügt, würde ich ihn nicht vereidigen. Denn damit treibe ich ihn in eine noch schwerere Straftat.« Richter Kasim Özen hatte gestern eine Menge zusätzlicher Arbeit, denn gleich zwei Schulklassen wollten wissen, wie es vor Gericht so zugeht.

Nemo tenetur seipsum procedere – Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu verklagen. »Es gibt viel Latein in der Juristerei, aber ich halte mich damit immer zurück«, erklärte Özen den 32 Schülern der Rechtskunde AG des Gymnasiums der Benediktiner. Die Missetaten, die gestern zu verhandeln waren, waren nicht ungewöhnlich. Ungewöhnlich war dagegen der Andrang im Gerichtssaal, denn vor der Tür wartete schon eine Schulklasse vom städtischen Gymnasium auf freie Plätze im Gerichtssaal. So konnte sich Özen zwar mit lateinischen Sinnsprüchen zurückhalten, nicht aber mit Erklärungen zu Verfahrensablauf.

Und der gestaltete sich ökonomisch. Einer der beiden Angeklagten, die sich für gemeinschaftlich begangenen Diebstahl verantworten sollten kam nicht.

Dafür kam der drogenabhängige Angeklagte, der sich eingefunden hatte, noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davon. Rasierklingen, Waschlotion und zwei Ringe waren die Beute, acht Monate auf Bewährung und die Auflage, eine ambulante Drogentherapie zu machen, waren die Strafe. Der Angeklagte gestand, Zeugen wurden nicht gebraucht.

Auch nicht im nächsten Fall – sehr zur Enttäuschung von Christian Wendt, der für seine Politikschüler auf eine spannende Verhandlung gehofft hatte. Aber auch der 57-jährige Angeklagte gab alles zu, obwohl er sich nicht an alles erinnern konnte.

Volltrunken hatte er im Eingangsbereich des Walburga-Krankenhauses einen Mann zusammengeschlagen und sich dann auch noch seiner Festnahme durch die Polizei widersetzt. Kurz zuvor hatte der alkoholkranke und mehrfach vorbestrafte Mann erfahren, dass er Krebs hat. Im seinem Krankenzimmer hatten ihm zwei Patienten von ihren Erfahrungen mit der Krankheit erzählt. Das war zuviel für ihn.

Eine Flasche Schnaps brachte seinen Blutalkoholgehalt auf 1,73 Promille und setzte seine Schuldfähigkeit herab. Nach einer förmlichen Entschuldigung gegenüber seinem Opfer lautete das Urteil: Fünf Monate auf Bewährung und 1000 Euro in monatlichen Raten als Schmerzensgeld.

Kasim Özen mit Schülern
Nachfragen erlaubt: Erklärungen zu den Prozessen gab es von Richter Özen reichlich für die Schüler der Rechtskunde AG. Fragen beantwortete er auch noch nach der Verhandlung.

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