Bestwig/Meschede. Wegen Untreue in elf Fällen verurteilte das Amtsgericht Meschede gestern eine 64-jährige Frau aus Bestwig zu neun Monaten Haft auf Bewährung.
Die Angeklagte war im November 2005 Jahren vom Amtsgericht zur gesetzlichen Betreuerin ihrer Tante bestellt worden. Die Verfügungsberechtigung über das Vermögen der Tante nutzte die Frau für eigene Zwecke. Es fing an mit dem Geld für zwei Herrenhemden, ging weiter mit Kleidung im Wert von über 400 Euro.
Dann geriet ein Bauprojekt durch die Insolvenz der Baufirma und die plötzliche Arbeitslosigkeit eines Kaufinteressenten in finanzielle Schieflage. Mehrere Beträge zwischen 1 000 und 20 000 Euro gingen aus dem Vermögen der Betreuten auf das Konto der Betreuerin. Die will zwar die Entnahmen mit der von ihr betreuten Tante abgesprochen haben, das Gericht informierte sie darüber jedoch nicht. Sie habe geglaubt, die Erlaubnis der Tante reiche aus. Das war ein Irrtum.
Von der zuständigen Rechtspflegerin und dem Strafrichter war die Angeklagte im September 2006 belehrt worden, dass sie so nicht über das Vermögen ihrer Tante verfügen dürfe und dass es strafrechtliche Konsequenzen habe, wenn sie weitermache.
Sie machte weiter, bediente sich am Geldautomaten und per Überweisung. Und das wog in den Augen des Strafrichters Özen besonders schwer.
Mit seinem Urteil blieb er zwar deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die finanzielle Belastung durch den Schadensausgleich wird jedoch erheblich sein: 25 000 Euro muss die Frau noch in diesem Jahr zurückzahlen, ab dem 1. Januar muss sie dann mindestens 150 Euro monatlich zurückzahlen. Gerät sie mit den Zahlungen in Verzug, ist die dreijährige Bewährung in Gefahr und es droht Gefängnis. Außerdem muss die Frau noch 1 000 Euro an einen Mescheder Kindergarten zahlen.
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