Übersicht im Firmengeflecht verloren

Bestwig/Meschede. Insolvenzverschleppung, Subventionsbetrug, Nicht-Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Eingehungsbetrug: Das sind die Vorwürfe, denen sich seit gestern der Geschäftführer mehrerer Energietechnik-Firmen aus Bestwig vor dem Amtsgericht zu stellen hat.

»Ich bin Ingenieur, kein Kaufmann«, sagte der 45-jährige Angeklagte gestern vor dem Schöffengericht in Meschede. Das Firmengeflecht sei die Idee eines Steuerberaters gewesen. Auch die vorsitzende Richterin hielt zugute, dass man bei der Vielzahl von GmbHs schon mal den Überblick verlieren könne. Genau das ist es auch, was den Prozess erschwert.

Für den ersten Termin waren keine Zeugen geladen. Das Gericht hatte auf Aufklärung durch den Angeklagten gehofft. Der bestritt jedoch die Vorwürfe. Dass Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt worden seien, sei zwar unbestreitbar, aber eigentlich nicht seine Schuld. Ein Mitarbeiter war überfordert, meinte der Angeklagte nicht nur zu diesem Tatbestand. Auch die unterlassene Eröffnung von Bilanzen und Insolvenzverfahren sei gehe auf Rechnung eines Mitarbeiters, der nicht richtig gearbeitet habe. »Ich bin nicht für seine Arbeitseinteilung zuständig«, meinte der Angeklagte. »Als Geschäftsführer aber verantwortlich«, sagte die Richterin.

Auch den Vorwurf, Fördermittel von über 250 000 Euro für eine Holzhackschnitzel-Heizanlage mit falschen Angaben und fingierten Rechnungen erschlichen zu haben, wies der Angeklagte von sich. Verzögerungen beim Einbau eines Heizkessels sind nach Ansicht des Angeklagten auch durch das Forstamt Meschede verschuldet worden. Ein Mitarbeiter des Forstamtes habe aufgrund einer persönlichen Bekanntschaft über die Versäumnisse eines weiteren Vertragspartners großzügig hinweg gesehen. Der von einer der Schwesterfirmen in Rechnung gestellte neue Heizkessel, sei auch tatsächlich in dem Heizwerk in Wehrstapel eingebaut worden.

Dagegen steht die schriftliche Aussage eines ehemaligen Mitarbeiters, nach der diese Firma besagten Heizkessel noch nicht einmal bei einem Hersteller bestellt habe. »Lüge« nannte das der Angeklagte und verwies darauf, dass dieser Mitarbeiter nun im Vertrieb des Kessel-Herstellers arbeite.

Einige Anklagepunkte, wie die nicht bezahlte Rechnung in Höhe von 109 Euro für die Reparatur eines Firmenwagens, werden voraussichtlich eingestellt. Zur Klärung der Hauptanklagepunkte setzte das Gericht einen neuen Termin fest. Am 24. Mai wird der Prozess mit vielen Zeugen fortgesetzt.

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