Bad Fredeburg/Meschede. Wegen Missbrauchs Schutzbefohlener in fünf Fällen in Tateinheit mit zweifachem Kindesmissbrauch musste sich gestern der ehemalige Leiter des Internates Fredeburg vor dem Jugendschutzgericht in Meschede verantworten.
Das Urteil: Zwei Jahre Haft auf Bewährung, 2 000 Euro Geldstrafe und 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit. In der dreijährigen Bewährungszeit muss der Mann den Anweisungen eines Bewährungshelfers folgen. In pädagogischen Einrichtungen darf er sich nicht mehr aufhalten.
Im Sommer 2005 hat der studierte Theologe und Pädagoge Jugendliche aus dem Internat während einer Ferienfreizeit in Spanien gezwungen, in seinem Bett zu schlafen. Nachts ist er dann mehrfach zudringlich geworden, hat die Jungs im Intimbereich berührt und nackt fotografiert. Auch als sich die Opfer weigerten, weiter im Bett des Angeklagten zu schlafen und statt dessen den Fußboden vor dem Bett vorzogen, mussten sie die Zudringlichkeiten des Internatsleiters über sich ergehen lassen. Der Angeklagte gab vor Gericht alles zu und ersparte den Opfern damit die Belastung durch eine Aussage vor Gericht.
Die Taten blieben zunächst unentdeckt. Auffällige Verhaltensänderungen bei den missbrauchten Jugendlichen veranlassten Erzieher des Internates jedoch, intensiv nachzufragen. Schließlich sprachen die Jungen doch. Der Angeklagte hatte sich gegenüber seinen Angestellten zu den Vorwürfen zunächst nicht äußern wollen. Er hatte ihnen zwar gesagt, dass sie die Sache zur Anzeige bringen müssten. Die Eltern der Jugendlichen informierte er entgegen seiner Zusage aber nicht. Auch das holten die Mitarbeiter des Internats erst Tage später nach. Bis dahin mussten die Schüler weiterhin beim Essen am Tisch des Internatsleiters sitzen.
Im Juni 2006 ging auch der Landschaftsverband Westfalen-Lippe den Beschuldigungen nach. Schriftlich versicherte der Angeklagte, die pädagogische Leitung des Internats nicht mehr auszuüben und sich von den Jugendlichen fernzuhalten. Trotz dieser Zusicherung nahm er nur wenige Wochen später wieder an einer von seiner Ehefrau veranstalteten Ferienfreizeit mit 7 Jungen im eigenen Ferienhaus in Spanien teil. Im August 2006 verbot der Landschaftsverband dem Angeklagten schließlich ausdrücklich jede pädagogische Aktivität und den Aufenthalt in pädagogischen Einrichtungen.
Vor Gericht konnte sich der Angeklagte sein Fehlverhalten selbst nicht erklären. Er habe mit diesem Fehlverhalten sein gesamtes pädagogisches Wirken der vergangenen Jahrzehnte zunichte gemacht. Auch sei ihm bewusst, dass ihm die Jugendlichen ausgeliefert waren und sich nicht wehren konnten.
Zwar habe der Angeklagte bei seinen Taten keine körperliche Gewalt angewendet. Schwer wog in den Augen des Gerichts aber die Tatsache, dass es sich bei den Opfern um vorgeschädigte Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten handelte, die besonderen Schutzes bedurften.
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Warum konnte der Mann, nachdem er überführt war, so lange weiter Umgang mit den Internatskindern haben. Warum hat ihn niemand gehindert, ein Jahr(!) nach dem Verbrechen noch einmal mit Kindern an den selben Tatort zu reisen? Das Versagen von Kollegium und Landesjugendamt ist erschreckend!
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Nicht zu fassen…
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Ja ich konnte es ja selber net fassen als ich des gehört hatte als ich in spanien dabei war finde es unverschämt und unter aller sau das er unsere krankheit ausgenutzt hat würde ihn gerne nochmal sehen und ihm dann richtig die wahrheit sagennhoffe das sich nochmal mrelden die davon betroffen waren er soll für alles büsen un in den knast kommen
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dieser mann und auch andere erzieher haben mir 2 jahre lang das leben zur hölle gemacht haben ich danke diesen leuten die ihn untauglich gemacht haben aber auch denen die mir geholfen habe zum glück war ich nicht unter seinem opfern.
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auch meine beiden soehne und mein neffe waren zwei jahre in diesem internat und mich wuerde der name des internatsleiters interessieren weil das schon 1985 und 1988 war und ich gerade einem freund dieses internat fuer seine tochter empfohlen habe und bei dem ausdruck der anschrift auf den artikel gestossen bin,ich kann es kaum glauben und habe magenschmerzen wenn es sich um den leiter von 1985 handeln sollte
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Frau FROWEIN auch wenn hier der name des Täters nicht genannt werden kann, kann ich sie jedoch beruhigen.
1985 war die Zeit des Vorgängers, der meines wissens vor kurzem verstorben ist und nichts mit diesen verachtenswerten Vorgängen zu tuen hatte.
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