Osterspaziergang: Ausgewählte Wege freigegeben

Kohlwedertal

Meschede. Ganz hat es nicht geklappt, aber rechtzeitig zu den Osterfeiertagen kann das Forstamt Meschede wenigstens einige der beliebtesten Wanderwege frei geben. Für Erholungssuchende gilt aber weiterhin erhöhte Vorsicht und – bei Wind besser nicht in den Wald gehen.

Freigegebene Wanderwege

Wanderweg Eversberg A5 von Eversberg durch das Gimmental bis zum Treffpunkt mit dem Wanderweg A6 und von dort nach Süden bis zum Modellflugplatz und zurück nach Eversberg.

Plackweg – Wanderweg vom Parkplatz Buchsplitt bis zur Schutzhütte am Ausspann.

Plackweg – von der Stadtgrenze Meschede/Bestwig nach Westen bis zum mit Flatterband gekennzeichneten Abzweig in Richtung Stimm Stamm und weiter bis zur Wegesperrung im Staatswald. Von dort an der Wanderweg A9 nach Süden bis Enste.

Wanderweg Warsteiner Fußweg (Kennzeichnung Raute) vom Markes Kreuz am Plackweg nach Süden bis Eversberg.
Wanderweg Eversberg A7 (Ringweg).

Kohlwedertal – Teerstraße und der am Bach verlaufende Trimmpfad bis zum Parkplatz Buchsplitt in Eversberg sowie vom Löschteich (Wanderweg Eversberg A3, A8) nach Norden bis zur mit Flatterband gekennzeichneten Auswegroute des Plackweges und von dort nach links oder rechts auf den Plackweg.

Im Bereich der Gemeinde Eslohe sind die freigegebenen Sonderwanderwege mit Flatterband gekennzeichnet.

Mit einer neuen ordnungsbehördlichen Verfügung schränkt das Forstamt Meschede das allgemeine Waldbetretungsverbot nun ein. In Abstimmung mit den Kommunen, den Tourismusverbänden und dem SGV sind nun ausgewählte Wege freigegeben.
»Diese Wege«, so Forstamtsleiter Edgar Rüther, »sind weitgehend gesichert.« Aber auch an den noch stehenden Bäumen seien Wurzelschäden nicht auszuschließen. Deshalb sollten Wanderer den Wald bei Wind weiterhin meiden.

Nicht freigegeben ist unter anderem der Rundweg um den Hennesee. Hier habe der Ruhrverband einen Sperrungsantrag gestellt, über den, so Rüther, »auf höherer politischer Ebene« noch zu sprechen sei.

Eindringlich warnt das Forstamt davor, auf die Holzstapel an den Wegen zu klettern. Diese so genannten Polter seien nicht besser zu sichern und wenn sie in Bewegung kommen, bestehe Lebensgefahr.

Lebensgefährlich – und deshalb verboten – ist es auch weiterhin die Waldflächen zu betreten. Dort wo im Wald gearbeitet wird, gilt auch für eventuell bereits freigegebene Wanderwege wieder »betreten verboten«.

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