Hamm/Meschede. Der Sog des Fahrtwinds eines Milchwagens hatte im Sommer 2003 einen morschen Ast zum Schwingen gebracht. Dafür, dass der Ast kurz darauf abbrach und eine 29-jährige Radfahrerin schwer verletzte, haftet nun auch der Fahrer des Milchwagens, der unerlaubt auf dem Waldweg unterwegs war. So entschied es gestern das Oberlandesgericht Hamm.
Die Frau ist seit dem Unfall querschnittgelähmt. Das Landgericht Arnsberg hatte bereits im April vergangenen Jahres entschieden, dass der Waldbesitzer ihr Schmerzensgeld und Schmerzensgeldrente zahlen und sämtliche materiellen und immateriellen Schäden ersetzen muss. Ein Verschulden des Milchwagenfahrers hatte das Landgericht aber nicht gesehen.
Ziel der Berufung gegen dieses Urteil (Az. 2 O 233/04) war es, die Haftung für das Unglück auszuweiten, damit der Kreis der Zahlungspflichtigen möglichst groß und die Versorgung der Frau auch dann sichergestellt ist, wenn die Deckungssumme der Versicherung des Waldbesitzers nach wenigen Jahren ausbezahlt ist.
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