Vier Monate Haft für Fahren ohne Führerschein

Kückelheim. »Ich bekenne mich schuldig«, sagte der Angeklagte zu Beginn des zweiten Verhandlungstages vor dem Mescheder Amtsgericht. Genützt hat ihm das nicht mehr: Vier Monate Haft ohne Bewährung lautete das Urteil für wiederholtes Fahren ohne Führerschein.

Einen Führerschein hat der 49-Jährige seit etwa drei Jahren nicht mehr. Zwei Mal schon war er wegen Fahrens ohne Führerschein zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Eine dritte Verurteilung – das war absehbar – würde endgültig Gefängnis bedeuten.

Deshalb hatte sich der Mann auch heftig gegen die erneute Anklage gewehrt. Ein Polizist, der den Angeklagten seit rund 20 Jahren dienstlich und privat kennt, hatte ihn dabei erwischt, wie er einen Schlepper steuerte. Der Angeklagte bestritt trotzdem alles. Ein anderer habe den Schlepper an diesem Tag gesteuert und er selbst sei in Polen unterwegs gewesen, um einen EU-Führerschein zu machen, behauptete der Angeklagte. Glaubhaft machen konnte es nicht.

Der Entlastungszeuge, der auch hin und wieder mit dem selben Schlepper unterwegs war, konnte sich nicht daran erinnern, gerade an diesem Tag damit gefahren zu sein. Für die Reise nach Polen konnte der Angeklagte weder eine Fahrkarte vorweisen, noch konnte er den Namen des Hotels nennen, in dem er übernachtet haben wollte.

Dann wollte er seinen Neffen als Entlastungszeugen präsentieren. Richter Özen hatte ihn davor gewarnt, seinen Neffen zu einer Falschaussage zu verleiten. Die Warnung kam an und der »Zeuge« kam nicht. Stattdessen bekannte der Angeklagte sich schuldig. »Warum auf einmal«, wollte Richter Özen wissen. »Die ganze Geschichte dauert nun schon drei Jahre und ich will sie endlich hinter mich bringen«, war die Antwort. »Sind Sie nun gefahren oder nicht?« – »Ich bin schuldig«, war wieder die Antwort.

Ein Geständnis aus prozesstaktischen Gründen, befand der Richter, und damit kein Grund für eine Strafmilderung.

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