Höhere Strafe denkbar: Berufung zurückgezogen

Ramsbeck/Arnsberg. Die Worte des Vorsitzenden der Ersten Strafkammer des Arnsberger Landgerichts haben alle Beteiligten überzeugt: Die Berufung gegen ein Urteil des Mescheder Amtsgerichts wurde zurück gezogen.

Im Jahr 2004 war der damals 31-jährige Ramsbecker mit einem Hammer auf seine Lebensgefährtin losgegangen. Erst eine Woche zuvor war sie bei ihm eingezogen. Als sie ihm dann von ihren Trennungsabsichten erzählte, »flog bei ihm eine Sicherung raus«, wie der Angeklagte es damals vor dem Mescheder Amtsgericht ausdrückte.

Erst demolierte er einen Wohnzimmerschrank, dann schlug er der Frau mit einem Hammer mehrfach auf den Oberschenkel und zerrte sie anschließend ins Schlafzimmer, wo er sie vergewaltigte. Die Körperverletzung hatte der Angeklagte bei seinem Prozess in Meschede zugegeben, die Vergewaltigung nicht.

Ein Gutachten zur Glaubwürdigkeit des psychisch kranken Opfers gab schließlich den Ausschlag: Das Schöffengericht glaubte dem Opfer und verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten.

Ein vergleichsweise mildes Urteil, wie Richter Grunwald am Arnsberger Landgericht meinte. Nach gründlichem Studium der Prozessakten stellte sich für ihn die Frage, ob das mildeste Urteil in einem solchen Fall auch das richtige sei. Zu Beginn der Berufungsverhandlung machte er darauf aufmerksam, dass die Kammer eine höhere Strafe für angemessen halten könnte, wenn die Verhandlung keine neuen Erkenntnisse über den Tathergang und die Glaubwürdigkeit des Opfers erbringe. Nach kurzer Beratung mit seinem Verteidiger zog der Ramsbecker die Berufung zurück.

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