Bedrängende Verkehrsteilnehmer

Reiste. Fahrlässige Körperverletzung und Fahrerflucht lautete die Anklage gegen einen 46-jährigen Autofahrer gestern vor dem Mescheder Amtsgericht. Er wollte auf dem Kirchvorplatz in Reiste einparken, aber eine Frau ging einfach nicht aus dem Weg.

Zwei Frauen hatten in der Parklücke gestanden und sich unterhalten. Der Angeklagte wollte seinen VW Bus einparken, hatte es eilig. Eine der beiden Frauen ging aus dem Weg, die andere blieb stehen. Mit einem Handzeichen forderte der Mann die Frau auf, beiseite zu treten. Als sie es nicht tat, fuhr er langsam in die Parklücke. Die Frau wurde auf die angrenzende Rasenfläche gedrängt und stützte sich mit den Händen an dem Fahrzeug ab.

Als der Mann aus dem Wagen stieg, wollte ihn die derart Bedrängte zur Rede stellen. Doch er hatte es eilig, keine Papiere und nichts zu schreiben dabei. Mit einem Verweis auf die Aufschrift seines Arbeitgebers auf dem VW Bus entfernte er sich.

»Die Frau hätte verrückt oder sonst was sein können«, sagte Richter Özen, »da fährt man doch nicht mit einem tonnenschweren Fahrzeug einfach weiter – schon gar nicht ohne wenigstens die Fensterscheibe herunter zu kurbeln und die Frau anzusprechen.«
Wenigstens war nichts passiert. Weil aus einem ärztlichen Attest keine Verletzung ersichtlich war – bestenfalls das subjektive Empfinden einer solchen – wurde das Verfahren gegen Zahlung von 800 Euro und eine scharfe Ermahnung eingestellt.

Das subjektive Empfinden einer anderen Verkehrsteilnehmerin brachte gestern auch einen Busfahrer vor Gericht. Der soll sein Fahrzeug auf der L915 zwischen Remblinghausen und Herhagen absichtlich nach links gezogen haben, um die Frau am Überholen zu hindern. Zeugen für die Tat gab es außer der Anzeigeerstatterin nicht, ein vorsätzliches Handeln war nicht nachweisbar und in den 12 Jahren, in denen der Angeklagte täglich den Bus fährt, gab es keinen einzigen Eintrag im Verkehrsregister. Mit dem Freispruch war auch der Staatsanwalt einverstanden.

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