Arnsberg/Meschede. Zwei Zeugen berichteten gestern, was sie über die Kaufabsichten des angeklagten Landwirts wussten. Eine Zwischenbilanz könnte so aussehen: Die Schlinge um den Hals des Angeklagte zieht sich zu.
Nach den Aussagen der Zeugen, hatte der Angeklagte angegeben, das Ferienhaus in Frenkhausen als Kapitalanlage kaufen zu wollen. Ein Angebot des Maklers, das Haus entweder langfristig oder an Saison-Gäste zu vermieten schlug er aber aus. Schon 2004 hatte der Angeklagte offenbar Interesse an einem Haus in Brilon-Wald gezeigt, das für 300 000 Euro zu haben war. Allerdings war das Sechs-Familien-Haus zu dem Zeitpunkt vermietet. Der Angeklagte wollte das Haus aber nur leerstehend kaufen.
Dass der Angeklagte in beiden Fällen leere Häuser haben wollte, um ungestört weitere Investitionen darin vornehmen zu können, erscheint wenig glaubwürdig. Sowohl 2004 als auch im vergangenen Jahr, steckte der Landwirt in finanziellen Schwierigkeiten: 2004 gab es gegen ihn zwei Haftbefehle zur Erzwingung einer eidesstattlichen Versicherung, drei Tage vor der Besichtigung des Ferienhauses gab es wieder einen solchen Haftbefehl.
Einen der Hausschlüssel, die der Angeklagte für eine Besichtigung erhalten hatte, hat er nie zurückgegeben. Seine Brandverletzungen hat er sich laut Zeugenaussagen nicht am Tag vor dem Brand bei der Arbeit an einem Schlepper zugezogen.
Auch am dritten Verhandlungstag sprach der Angeklagte, der seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft sitzt, nur mit seinen Anwälten. Deren Ziel lautet immer noch Freispruch. Angesichts er derzeitigen Indizienlage und eines möglichen Strafrahmens von 5 bis 15 Jahren könnte ein Geständnis des nicht vorbestraften Angeklagten für ein milderes Urteil sorgen. Ende diesen Monats wird noch ein Brandsachverständiger und ein Rechtsmediziner gehört. Bis dahin hat die Verteidigung Zeit, ihre Strategie zu überdenken.
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