Arnsberg/Meschede. Der Brand eines Ferienhauses in Frenkhausen im Juli 2006 beschäftigt seit gestern das Arnsberger Landgericht. Der besonders schweren Brandstiftung zum Zweck des Versicherungsbetruges ist ein 41-jähriger Landwirt aus Wünnenberg-Leiberg angeklagt.
Auf den ersten Blick passt alles zusammen: Drei Mal schon hat es auf dem Hof von Harald S. in Leiberg gebrannt. Jedes Mal war die Brandursache nicht eindeutig zu klären, stand der Verdacht der Brandstiftung im Raum. Ermittlungsverfahren wurden immer wieder eingestellt, weil die Indizien und Beweise für eine Anklage nicht ausreichten. Nach jedem Brand zahlten verschiedene Versicherungen hohe Summen für Gebäude und Hausrat.
Auch die Provinzial-Versicherung musste schon stattliche Summen zahlen. Warum diese Gesellschaft bei einer solchen Vorgeschichte auch das neu erworbene Ferienhaus versicherte – noch dazu deutlich höher als es die Vorbesitzer getan hatten – war dem vorsitzenden Richter der zweiten großen Strafkammer, Erdmann, ebenso unverständlich wie dem Sachbearbeiter für so genannte »auffällige Schäden« bei der Provinzial.
Im Mai 2006 hat der Angeklagte das Ferienhaus für 65 000 Euro erworben. Eine Gebäudeversicherung hat er über 107 000 Euro und eine Hausratversicherung über 38 000 Euro abgeschlossen. Am 11. Juli 2006 soll der Angeklagte gegen 3.30 Uhr Benzin in dem Ferienhaus ausgeschüttet und entzündet haben.
Als der Angeklagte gegen 5.30 Uhr heim kam, bemerkte sein Angestellter, dass die Waschmaschine benutzt wurde. Auch bemerkte er Brandverletzungen im Gesicht, an Armen, Händen und Beinen seines Chefs. Auch soll der Angeklagte den Zeugen gebeten haben, bei der Polizei auszusagen, dass er die ganze Nacht zu Hause gewesen sei.
Waren es Brandwunden oder Verbrühungen? Diese Frage ist von entscheidender Bedeutung. Der Angeklagte sagt nämlich, er habe sich bei nächtlicher Arbeit mit Kühlflüssigkeit aus einem heißgelaufenen Schlepper verbrüht. Ein erstes rechtsmedizinisches Gutachten besagt, dass nur die Untersuchung der Kleidung, die bei der Tat getragen wurde, Aufschluss darüber geben kann, ob offenes Feuer oder eine heiße Flüssigkeit Ursache der Verletzungen ist.
Verdächtige Kleidungsstücke sind bei einer Hausdurchsuchung auch sichergestellt worden – aber nun sind sie verschwunden.
Das ist ein Ansatzpunkt für Verteidiger Rostek aus Bielefeld. Für ihn macht auch der Vorwurf des Versicherungsbetruges keinen Sinn, denn der Kaufpreis war noch nicht bezahlt und der Angeklagte war noch nicht als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Auch der Angestellte des Angeklagten ist nach Ansicht des Verteidigers nicht über jeden Zweifel erhaben, denn auch er habe bei einem der früheren Brände bereits zum Kreis der Verdächtigen gehört.
Der Prozess ist auf weitere vier Verhandlungstage angesetzt, die Verteidiger gehen von einem Freispruch aus.
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