Kein Überfall in Freienohl

Meschede. Für einen Überfall, der keiner war, musste sich gestern ein 21-Jähriger aus Freienohl vor dem Strafrichter in Meschede verantworten. Er bekam eine allerletzte Chance.

Es war eine Sonntagnacht Ende November vergangenen Jahres. Mit einer blutenden Wunde an der Schulter wurde der 21-Jährige im Mescheder Krankenhaus eingeliefert. Der Polizei sagte er, er sei am Freienohler Busbahnhof von zwei Männern überfallen, ausgeraubt und verletzt worden. Schwarz gekleidet und maskiert sollten die Männer gewesen sein und sie sollten mit russischem Akzent gesprochen haben. Angeblich hatten die beiden den jungen Mann zusammengeschlagen, ihn um seine Geldbörse und sein Handy erleichtert und ihm dann mit einem Messer in die Schulter gestochen.

Wie das Gesetz es befiehlt, ging die Kriminalpolizei schnell ans Werk: Fotos wurden von der verletzten Schulter gemacht, der Tatort wurde besichtigt, Zeugen wurden gesucht, gefunden und befragt – innerhalb weniger Stunden wuchs eine ansehnliche Ermittlungsakte heran. Und dann war doch alles ganz anders.

Die Verletzung an der Schulter hatte sich der 21-Jährige zugezogen, als er während einer Party durch ein Fenster gestürzt war. Die maskierten Räuber waren seiner Phantasie entsprungen – komplett mit passender Garderobe und Akzent. Als der 21-Jährige wieder nüchtern war, gestand er der Polizei, dass er dummes Zeug erzählt hatte. Da war die erste Arbeit aber schon getan.

Wegen Vortäuschung einer Straftat stand er gestern vor dem Strafrichter – ohne Anwalt aber mit sechs Vorstrafen. Zuletzt war er wegen gemeinschaftlichen Raubes zu einem Jahr und sechs Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

»Wenn man Sie hier so sieht, traut man Ihnen so ein Potential gar nicht zu«, meinte Richter Özen, der es nicht verstand, warum der Angeklagte die Polizei belogen hatte, ohne daraus einen Vorteil erwarten zu können. Der Angeklagte verstand das auch nicht – vor allem, weil er immer noch auf Bewährung ist.

Ohne Schulabschluss und ohne Ausbildung will er in der nächsten Zeit ein Praktikum beginnen, dass – hoffentlich – in eine Lehrstelle mündet.

»Wenn ich auch Bedenken habe, dass aus dem Ausbildungsplatz etwas wird«, so Richter Özen, »sollen Sie als junger Mensch doch noch eine Chance erhalten.« Das Urteil: Fünf Monate Haft, die – noch einmal – auf eine dreijährige Bewährung ausgesetzt werden. Sozialstunden oder Geldstrafe bleiben dem Angeklagten erspart, wenn er eine Lehre antritt. Außerdem wird ihm für die kommenden drei Jahre wieder ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.

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